Ein Stor­chen­paar hat sich in Ober­kon­ners­reuth niedergelassen

Weiß­stör­che sind stark gefähr­det – Bay­reu­ther Amt für Umwelt­schutz bit­tet um Rücksichtnahme

Storchenpaar in Oberkonnersreuth

Stor­chen­paar in Oberkonnersreuth

Auf dem Schlot der ehe­ma­li­gen Braue­rei in Ober­kon­ners­reuth hat sich wie­der ein Stor­chen­paar ein­ge­fun­den. Der Weiß­storch gehör­te einst zu den weit­ver­brei­tet­sten Brut­vö­geln in Euro­pa. Jahr­hun­der­te lang war er auch in vie­len deut­schen Dör­fern zu Hau­se. In Deutsch­land ist der Weiß­storch stark gefähr­det, wenn­gleich sich die Popu­la­ti­on in Bay­ern in den letz­ten Jah­ren etwas erholt hat.

Die Ursa­chen für den Rück­gang sind ver­schie­de­ner Natur. Man weiß heu­te, dass direk­te Ver­lu­ste unter ande­rem durch die Ver­drah­tung der Land­schaft ver­ur­sacht wer­den. Min­de­stens 60 Pro­zent der bei uns ver­un­glück­ten Weiß­stör­che sind Strom­op­fer, die durch Strom­schlag an Masten umkom­men. Eine wei­te­re wich­ti­ge Ursa­che für den Rück­gang der Stor­chen­po­pu­la­ti­on sind die sich rapi­de ver­schlech­tern­den Ernäh­rungs­be­din­gun­gen. Die Ent­wäs­se­rung von Feucht­wie­sen, die Besei­ti­gung von Gewäs­sern (Alt­wäs­ser, Tüm­pel, Wie­sen­grä­ben) und Fluss­re­gu­lie­run­gen sowie die inten­si­ver wer­den­de Grün­land­nut­zung schmä­lern die Über­le­bens­chan­ce einer Storchenbrut.

Wie das Amt für Umwelt­schutz der Stadt Bay­reuth mit­teilt, ist in den letz­ten Jah­ren eine neue Gefähr­dungs­ur­sa­che hin­zu­ge­kom­men, näm­lich das Abbren­nen von Feu­er­wer­ken in Horst­nä­he. Das Abbren­nen von Feu­er­wer­ken in unmit­tel­ba­rer Umge­bung von Stor­chen­hor­sten kann dazu füh­ren, dass die Alt­vö­gel panik­ar­tig das Gele­ge oder die Jung­vö­gel ver­las­sen; die Gele­ge küh­len aus und ster­ben ab, die Jung­vö­gel ver­hun­gern oder wer­den von Greif­vö­geln geschlagen.

Die Erhal­tung und Siche­rung des Lebens­rau­mes sind die wich­tig­ste Vor­aus­set­zung zur Erhal­tung der Stör­che. Im Inter­es­se des Weiß­storch­schut­zes soll­te des­halb das Abbren­nen von Feu­er­wer­ken in der Nähe von Stor­chen­hor­sten also somit im Orts­kern von Ober­kon­ners­reuth wäh­rend der Brut­zeit (April bis August) unter­las­sen wer­den. Soll­te auf ein Feu­er­werk nicht ver­zich­tet wer­den kön­nen, ist ein aus­rei­chen­der Abstand zu den Stor­chen­hor­sten ein­zu­hal­ten. Je nach Lage des Hor­stes und der Höhe und Inten­si­tät des Feu­er­werks soll­te der Abstand min­de­stens ein Kilo­me­ter betragen.

Die erheb­li­che Stö­rung von Weiß­stör­chen wäh­rend der Brut­zeit stellt eine Ord­nungs­wid­rig­keit im Sin­ne des Bun­des­na­tur­schutz­ge­set­zes dar und kann mit einer Geld­bu­ße geahn­det wer­den. Unab­hän­gig von die­ser natur­schutz­recht­li­chen Rege­lung sind Feu­er­wer­ke außer­halb der Jah­res­wen­de ohne­hin beim Gewer­be­auf­sichts­amt anzu­zei­gen bzw. bedür­fen der Geneh­mi­gung durch das Ord­nungs­amt der Stadt Bayreuth.