Vor­sicht beim Umgang mit alten Bahnschwellen

Symbolbild Polizei

(ots) – Mit Teer­öl behan­del­te Holz­pro­duk­te (wie z.B. aus­ge­son­der­te Bahn­schwel­len) ber­gen ein nicht zu unter­schät­zen­des Gesund­heits­ri­si­ko in sich. Die Poli­zei weist in die­sem Zusam­men­hang auch auf eine mög­li­che Straf­bar­keit des unsach­ge­mä­ßen Umgangs mit die­sen Pro­duk­ten hin.

Um Holz­pro­duk­te, vor­nehm­lich Bahn­schwel­len, wit­te­rungs­be­stän­di­ger zu machen, wur­den die­se in der Ver­gan­gen­heit teil­wei­se mit krebs­er­re­gen­dem Teer­öl imprä­gniert. Aus­ge­son­der­te Schwel­len wur­den oft­mals von Pri­vat­per­so­nen auf­ge­kauft und u.a. im Gar­ten­bau sowie in der Land­wirt­schaft weiterverwendet.

Die Lage­rung, Ver­wen­dung und der son­sti­ge Umgang mit teeröl­hal­ti­gen Pro­duk­ten unter­liegt kom­ple­xen gesetz­li­chen Bestim­mun­gen. Für deren Eigen­tü­mer kann der nicht fach­ge­rech­te Umgang (z. B. die Lage­rung aus­ge­bau­ter Schwel­len) ein Straf- bzw. Buß­geld­ver­fah­ren nach sich zie­hen. Neben der juri­sti­schen Sei­te spielt auch der Gesund­heits­aspekt eine wich­ti­ge Rol­le: Die Inhalts­stof­fe des Teer­öls kön­nen eine krebs­er­re­gen­de Wir­kung ent­fal­ten, ein Haut­kon­takt ist des­halb zu vermeiden.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten inter­es­sier­te Bür­ge­rin­nen und Bür­ger beim Lan­des­amt für Umwelt­schutz in Bay­ern (LfU), den zustän­di­gen Umwelt­be­hör­den sowie den Gewer­be­auf­sichts­äm­tern. Ein Infor­ma­ti­ons­blatt des LfU zu die­ser The­ma­tik ist im Inter­net unter

http://​www​.lfu​.bay​ern​.de/​a​b​f​a​l​l​/​i​n​f​o​b​l​a​e​t​t​e​r​/​i​n​d​e​x​.​htm

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