Inter­na­tio­na­ler Tag gegen Lärm – Gehör­schä­den sind nicht heilbar

Jeder vier­te Jugend­li­che in Deutsch­land hat einen nicht mehr zu repa­rie­ren­den Gehör­scha­den. Mitt­ler­wei­le brau­chen mehr als 6% der jun­gen Erwach­se­nen ein Hör­ge­rät – im Alter von 50 Jah­ren wird es jeder Drit­te sein. Ist das Gehör ein­mal geschä­digt, erholt es sich nicht mehr. Hohe Geräusch­pe­gel kön­nen die Haar­zel­len im Innen­ohr auf Dau­er zer­stö­ren. Lärm­schwer­hö­rig­keit ist die Fol­ge. Zum „Inter­na­tio­na­len Tag gegen den Lärm“ am 30. April wei­sen die Kom­mu­na­le Unfall­ver­si­che­rung Bay­ern und die Baye­ri­sche Lan­des­un­fall­kas­se (KUVB und Bay­er. LUK) des­halb dar­auf hin, dass Lärm­schutz am Arbeits­platz und in der Frei­zeit die beste Prä­ven­ti­on ist.

Lärm­schutz auch in der Freizeit

Am Arbeits­platz gel­ten stren­ge Schutz­vor­schrif­ten. Laut der „Lärm- und Vibra­ti­ons-Arbeits­schutz­ver­ord­nung“ ist am Arbeits­platz ab einem Lärm­pe­gel von 80 Dezi­bel Gehör­schutz zur Ver­fü­gung zu stel­len. Ab 85 Dezi­bel muss er ver­pflich­tend getra­gen wer­den, um das Gehör nicht dau­er­haft zu schädigen.

Gefahr für das Gehör ergibt sich aller­dings nicht so sehr Arbeits­lärm, son­dern viel­mehr aus dem Frei­zeit­ver­hal­ten. Was bei Jugend­li­chen der zu lau­te MP3-Play­er, der regel­mä­ßi­ge Dis­co­be­such oder das Rock­kon­zert ist, ist beim Erwach­se­nen der Laub­blä­ser oder die Schlag­bohr­ma­schi­ne. Obwohl die­ser Lärm genau­so schäd­lich ist, wird die lau­te Frei­zeit­be­schäf­ti­gung sub­jek­tiv als weni­ger bela­stend emp­fun­den als Arbeits­lärm. Ein Irr­tum, denn unser Ohr ver­zeiht nichts!

Für die Frei­zeit gibt es kei­ne ver­gleich­ba­ren Lärm­schutz-Rege­lun­gen. MP3-Play­er müs­sen auf maxi­mal 100 Dezi­bel beschränkt sein und in deut­schen Dis­cos gilt eine frei­wil­li­ge Emp­feh­lung, die 100 Dezi­bel nicht zu über­schrei­ten. Das ist viel zu hoch! Hier hilft nur der direk­te Appell an die Jugend­li­chen: Musik nicht voll auf­dre­hen, in der Dis­co und im Kon­zert Ohr­stöp­sel tra­gen – die gibt es mitt­ler­wei­le schon in sehr tren­di­gen Farben.

„Inter­na­tio­na­ler Tag gegen Lärm“

Mit einem abwechs­lungs­rei­chen Pro­gramm wen­den sich die KUVB und die Berufs­ge­nos­sen­schaft Holz und Metall (BGHM) des­halb am 30. April zum „Inter­na­tio­na­len Tag gegen Lärm“ direkt an die Berufs­schü­ler. Am Städ­ti­schen Berufs­schul­zen­trum für Bau­be­ru­fe, Lui­sen­str. 9–11 in Mün­chen kön­nen sich die jun­gen Erwach­se­nen über Lärm infor­mie­ren. Sie wer­den sen­si­bi­li­siert, mit ihrem Gehör in der Arbeit und vor allem in ihrer Frei­zeit sorg­sam umzu­ge­hen: Wie laut ist mein MP3-Play­er wirk­lich? Was pas­siert mit mei­nem Ohr, wenn es taub wird? Wei­te­re Infos zum „Inter­na­tio­na­len Tag gegen den Lärm“ unter www​.tag​-gegen​-laerm​.de

Die KUVB und die Baye­ri­sche Lan­des­un­fall­kas­se sind die Trä­ger der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung der öffent­li­chen Hand in Bay­ern. Sie sind zustän­dig für fast fünf Mil­lio­nen Ver­si­cher­te des öffent­li­chen Dien­stes, Schü­ler, Kin­der in Tages­ein­rich­tun­gen, Stu­die­ren­de und ande­re Per­so­nen­grup­pen wie z. B. ehren­amt­lich Täti­ge. Der Ver­si­che­rungs­schutz ist für die Ver­si­cher­ten kostenfrei.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen rund um die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung gibt es unter www​.kuvb​.de