Bay­reuth: Städ­ti­sches Jugend­amt bit­tet Ver­ei­ne um Mithilfe

Erwei­ter­tes Füh­rungs­zeug­nis verlangt

Das 2012 in Kraft getre­te­ne Bun­des­kin­der­schutz­ge­setz ver­langt ab sofort ein erwei­ter­tes Füh­rungs­zeug­nis für alle neben- und ehren­amt­li­chen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter in der Kin­der- und Jugend­ar­beit. Als Trä­ger der öffent­li­chen Jugend­hil­fe ist das Stadt­ju­gend­amt ver­pflich­tet, mit Trä­gern der frei­en Jugend­hil­fe, sprich mit Ver­ei­nen, Ver­bän­den, Grup­pen etc., Ver­ein­ba­run­gen zu schlie­ßen, die sicher­stel­len, dass kei­ne vor­be­straf­ten Per­so­nen in der Jugend­hil­fe beschäf­tigt werden.

Das Stadt­ju­gend­amt hat die­se Ver­ein­ba­rung in den ver­gan­ge­nen Tagen an alle Trä­ger der frei­en Jugend­hil­fe geschickt. Da es auf­grund der Viel­zahl an Insti­tu­tio­nen mög­lich sein kann, dass der ein oder ande­re Trä­ger nicht erfasst wur­de, bit­tet das Stadt­ju­gend­amt alle Vor­sit­zen­den von Ver­ei­nen oder Ver­bän­den, die in der Stadt Bay­reuth aktiv sind, zu über­prü­fen, ob in ihrem Bereich Ange­bo­te der Kin­der- und Jugend­ar­beit gemacht und dafür ehren­amt­li­che Per­so­nen ein­ge­setzt wer­den. Wenn ja, muss die oben genann­te Ver­ein­ba­rung mit dem Stadt­ju­gend­amt abge­schlos­sen werden.

Ein Muster der Ver­ein­ba­rung sowie die Muster-Form­blät­ter zur Bean­tra­gung des erwei­ter­ten Füh­rungs­zeug­nis­ses und zur Gebüh­ren­be­frei­ung fin­den sich auf der städ­ti­schen Inter­net­sei­te unter www​.bay​reuth​.de. Für tele­fo­ni­sche Rück­fra­gen steht das Stadt­ju­gend­amt unter 09 21/25 12 51, 25 14 00 und 25 13 41 zur Verfügung.