Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren „Ler­chen­bühl“: Plan­un­ter­la­gen lie­gen aus im Bay­reu­ther Rathaus

Beim Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth liegt der Bebau­ungs­plan­ent­wurf „Ler­chen­bühl“ mit Umwelt­be­richt und wei­te­ren umwelt­be­zo­ge­nen Infor­ma­tio­nen vom 7. Janu­ar bis ein­schließ­lich 7. Febru­ar öffent­lich aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, Zim­mer 908, wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen werden.

Im Okto­ber 2012 hat die Stadt Bay­reuth ein Are­al zwi­schen Ler­chen­bühl­schu­le, Sport­platz und Ten­nis­an­la­ge erwor­ben. Die land­wirt­schaft­li­che Nutz­flä­che soll für die Errich­tung von Wohn­häu­sern erschlos­sen wer­den. Dies soll städ­te­bau­lich zu einer Arron­die­rung der dort bereits vor­han­de­nen Bau­ge­bie­te füh­ren. Der Stadt­rat hat in sei­ner Sit­zung Ende Novem­ber der vor­lie­gen­den Pla­nung zugestimmt.

Die geplan­te Bebau­ung stellt einen aus­gleichs­pflich­ti­gen Ein­griff in Natur und Land­schaft dar. Die Flä­chen zum öko­lo­gi­schen Aus­gleich wer­den auf Flä­chen außer­halb des Bau­ge­bie­tes nachgewiesen.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr sowie mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te ger­ne zur Ver­fü­gung. Wäh­rend die­ser Aus­le­gungs­frist kön­nen Stel­lung­nah­men zur Pla­nung schrift­lich und münd­lich zu Pro­to­koll abge­ge­ben wer­den. Nicht frist­ge­recht abge­ge­be­ne Stel­lung­nah­men kön­nen bei der Beschluss­fas­sung über den Bau­leit­plan unbe­rück­sich­tigt bleiben.