Ordnungsamt Forchheim: Verkehrsregelung in der Innenstadt anlässlich des Jahrmarktes am 01.12.2013

Vollzug der StVO

Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlässt die Stadt Forchheim gemäß §§ 44 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28.06.90 zuletzt geändert d. Gesetz vom 24.04.2003 (GVBl. S. 490) und 45 Abs. 1, 2 u. 3 StVO vom 16.11.1970 in der derzeit geltenden Fassung folgende

VERKEHRSRECHTLICHE ANORDNUNG:

  1. Nürnberger Straße / Paradeplatz
    Die Nürnberger Straße – Teilstück zwischen Paradeplatz und Kreuzung mit
    Luitpold- und Schönbornstraße sowie das Straßenstück südl. des Parade-
    platzes werden am Sonntag, 01.12.13 ab 05.00 Uhr bis 18.00 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt. Ein Rettungsweg von 4 m Breite ist freizuhalten. Während der Zeit des Jahrmarktes wird auch in der Parkbucht der Nürnberger Straße (Ostseite in Höhe ehem. Arbeitsamt) Halten und Parken nicht gestattet.
  2. Paradeplatz
    Am Paradeplatz wird in Höhe Mariengruppe eine weitere Zufahrt für Marktfieranten geschaffen.
  3. Marktplatz Auf dem Marktplatz wird am 01.12.13 Kurzparkregelung mit Parkscheibe angeordnet. Die Höchstparkdauer beträgt 2 Stunden

gez. Brütting

Der OVF-Linienverkehr fährt die Zentrale Umsteigehaltestelle Paradeplatz nicht an; Ersatzhaltestellen Paradeplatz bei Café Schmitt und gegenüber.

Tiefgarage und Parkhaus Kronengarten sind geöffnet.