LRA Bay­reuth: Jetzt Hecken und Bäu­me stutzen

überstutzVor allem Win­ter­dienst und Feu­er­wehr bzw. Ret­tungs­dienst wer­den behindert

Win­ter­zeit ist Win­ter­dienst-Zeit! Und die­ser hat immer wie­der mit Hecken, Sträu­chern und Ästen zu kämp­fen, die über die Grund­stücks­gren­zen in die Stra­ße hin­aus­ra­gen. Ein Durch­kom­men der gro­ßen Win­ter­dienst­fahr­zeu­ge ist daher oft nicht mög­lich. Genau­so ver­hält es sich mit Feu­er­wehr- bzw. Ret­tungs­dienst­fahr­zeu­gen, die im Not­fall inner­halb von weni­gen Minu­ten am Ein­satz­ort sein müs­sen und durch über­ra­gen­de Äste oft­mals unnö­tig auf­ge­hal­ten wer­den. Aus die­sem Grund appel­liert das städ­ti­sche Tief­bau­amt an die Grund­stücks­ei­gen­tü­mer, gera­de jetzt ihre Bäu­me, Sträu­cher und Hecken bis zur pri­va­ten Grund­stücks­gren­ze zurückzuschneiden.

Grund­sätz­lich ist jeder Grund­stücks­ei­gen­tü­mer, des­sen Grund und Boden an öffent­li­chen Stra­ßen angrenzt, nach gel­ten­dem Recht ver­pflich­tet, schäd­li­che Ein­wir­kun­gen auf den Stra­ßen­ver­kehr zu ver­mei­den, die von sei­nem Grund­stück aus­ge­hen. Dazu gehö­ren auch über­ra­gen­de Bäu­me, Sträu­cher und Hecken. Dabei gilt es, bei den Rad- und Fuß­we­gen eine lich­te Durch­gangs­hö­he von 2,5 Metern und über den Fahr­bah­nen eine von 4,5 Metern freizuhalten.

Betrof­fen ist davon nicht nur der Win­ter­dienst oder der Ret­tungs­dienst, über­hän­gen­de Äste kön­nen auch für Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer gefähr­lich wer­den und Ver­let­zun­gen ver­ur­sa­chen. Um fol­gen­schwe­re Ver­kehrs­un­fäl­le an Kreu­zun­gen und Ein­mün­dun­gen zu ver­mei­den, müs­sen außer­dem für den Ver­kehr über­sicht­li­che Ver­hält­nis­se vor­han­den sein. Das bedeu­tet auch, dass Ver­kehrs­schil­der und Stra­ßen­la­ter­nen nicht ver­deckt und Anpflan­zun­gen an Kreu­zun­gen nicht höher als 80 Zen­ti­me­ter sein dürfen.

Für wei­te­re Infor­ma­tio­nen steht das städ­ti­sche Tief­bau­amt ger­ne unter der Tele­fon­num­mer 09 21/25 16 72 oder 25 16 76 zur Verfügung.