Poli­zei­prä­si­di­um Ober­fran­ken: Kei­ne Gewalt gegen Frau­en! – Inter­na­tio­na­ler Akti­ons­tag am 25. November

OBER­FRAN­KEN. Im Bereich der Gewalt­de­lik­te gegen Frau­en lässt sich in jüng­ster Ver­gan­gen­heit eine beun­ru­hi­gen­de Ten­denz fest­stel­len. Die Anzahl sexu­el­ler Über­grif­fe im Rah­men von Part­ner­ge­walt inner­halb län­ger bestehen­der Paar­be­zie­hun­gen oder auch nach Kon­takt­auf­nah­me in Part­ner­schafts­por­ta­len und Bezie­hungs-Apps im Inter­net ist spür­bar gestiegen.

Lei­der gehö­ren Häus­li­che Gewalt, sexua­li­sier­te Gewalt und Nach­stel­lung oder Stal­king immer noch zu den Tabu­the­men. Die Fol­gen für die Opfer sind tief­grei­fend. Angst, Iso­la­ti­on, kör­per­li­che wie see­li­sche, aber auch finan­zi­el­le und emo­tio­na­le Abhän­gig­keit prä­gen meist über Jah­re hin­weg den Lei­dens­weg vie­ler Betrof­fe­ner, bevor sie den Mut auf­brin­gen dar­über zu reden und sich Hil­fe zu holen.

Pas­send zum „Inter­na­tio­na­len Tag gegen Gewalt an Frau­en“, der seit 1981 all­jähr­lich am 25. Novem­ber die Ein­hal­tung der Men­schen­rech­te gegen­über Frau­en und Mäd­chen the­ma­ti­siert und zum Han­deln gegen Gewalt auf­ruft, möch­ten wir Sie bit­ten hin­zu­se­hen und zu han­deln, wenn Ihre Hil­fe benö­tigt wird.

Auch die ober­frän­ki­sche Poli­zei hilft Gewalt­op­fern – gleich wel­chen Alters, wel­cher Her­kunft oder Gesell­schafts­schicht – sich aus die­ser Gewalt­spi­ra­le zu lösen und künf­ti­ge Über­grif­fe die­ser Art zu vermeiden.

In den Bera­tungs­stel­len der ober­frän­ki­schen Poli­zei ste­hen spe­zi­ell geschul­te Ansprech­part­ne­rin­nen zur Ver­fü­gung. Hil­fe­su­chen­de wer­den hier nicht nur umfas­send über Rech­te im Straf­ver­fah­ren auf­ge­klärt, son­dern erhal­ten auch Infor­ma­tio­nen über Hil­fe lei­sten­de Orga­ni­sa­tio­nen, Behör­den und Insti­tu­tio­nen sowie Mög­lich­kei­ten zur Vorbeugung.

Spe­zi­ell bei der Nut­zung von Kon­takt­bör­sen im Inter­net gibt die ober­frän­ki­sche Poli­zei zu Ihrem eige­nen Schutz fol­gen­de Ver­hal­tens­tipps an die Hand:

  • Der Treff­punkt für ein Blind Date soll­te ein öffent­li­cher Ort sein. Tref­fen Sie sich nie­mals zuhause!
  • Las­sen Sie sich nicht von ihrem Blind Date zuhau­se abholen!
  • Geben Sie im Vor­feld kei­ne pri­va­ten Daten preis! Das Blind Date soll­te, bevor Sie nicht per­sön­lich fest­ge­stellt haben, dass die Per­son sym­pa­thisch und ver­trau­ens­voll ist, kei­ne Adres­se und Arbeits­stel­le von Ihnen wissen.
  • Wenn Sie Kin­der haben: Erzäh­len Sie zunächst kei­ne Ein­zel­hei­ten, wie z.B. in wel­che Schu­le und Kin­der­gar­ten die­se gehen!
  • Erzäh­len Sie einer Per­son Ihres Ver­trau­ens im Vor­feld von Ihrem Blind Date!
  • Bre­chen Sie das Date ab, wenn Sie sich mit Ihrem Gegen­über unwohl fühlen!
  • Ver­zich­ten Sie bei Ihrem Blind Date auf zuviel Alko­hol! Das bewahrt Sie evtl. vor leicht­sin­ni­gen Entscheidungen.
  • Las­sen Sie sich von Ihrem Blind Date – Part­ner nur dann nach Hau­se brin­gen, wenn Sie sicher sind, ihn ein wei­te­res Mal tref­fen zu wollen.

Wenn die­se Tipps befolgt wer­den, sind unan­ge­mel­de­te Besu­che zuhau­se oder an der Arbeits­stel­le ausgeschlossen!

Die Bera­tungs­stel­len der ober­frän­ki­schen Poli­zei hel­fen Ihnen ger­ne mit einem per­sön­li­chen oder tele­fo­ni­schen Beratungsgespräch:

Ø Beauf­trag­te der Poli­zei für Frau­en und Kin­der beim Poli­zei­prä­si­di­um Ober­fran­ken, Lud­wig-Tho­ma-Stra­ße 4, 95447 Bay­reuth, Tel.-Nr: 0921/506‑1311

Ø Ört­li­che Ansprech­part­ne­rin­nen bei den Kriminalpolizeien:

  • Bam­berg, Schild­stra­ße 81, Tel​.Nr: 0951/9129–480
  • Coburg, Neu­stadter Str. 1, Tel​.Nr: 09561/645–480
  • Hof, Kulm­ba­cher Str. 101, Tel​.Nr: 09281/704–555

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie im Inter­net unter fol­gen­der Adres­se: http://​www​.poli​zei​.bay​ern​.de/​s​c​h​u​e​t​z​e​n​v​o​r​b​e​u​g​e​n​/​b​e​r​a​t​u​n​g​/​f​r​a​u​e​n​u​n​d​k​i​n​d​e​r​/​i​n​d​e​x​.​h​tml