Leser­brief: Bam­berg – Kon­zep­te von gestern für die Mobi­li­tät von morgen?

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Sehr geehr­te Damen und Herren!

Wie sehr die Stadt Bam­berg ver­kehrs­po­li­tisch neben der Spur fährt, genau­er: hin­ter der Zeit her­hinkt, wur­de auf dem 3. Natio­na­len Rad­ver­kehrs­kon­greß im ver­gan­ge­nen Mai deut­lich. Nach Mün­ster ein­ge­la­den hat­te das Bun­des­ver­kehrs­mi­ni­ste­ri­um: „Der Rad­ver­kehr stellt einen wich­ti­gen und wach­sen­den Anteil am Ver­kehrs­auf­kom­men in unse­rem Land. Als Ver­kehrs­mit­tel erzielt er posi­ti­ve Effek­te für die Umwelt und das Kli­ma, die Lebens­qua­li­tät in den Städ­ten und Gemein­den sowie für die Gesund­heit des Ein­zel­nen. … Vor die­sem Hin­ter­grund muss die För­de­rung des Rad­ver­kehrs als eine gemein­schaft­li­che Auf­ga­be von Bund und Län­dern, Kom­mu­nen und gesell­schaft­li­chen Akteu­ren begrif­fen und umge­setzt werden.“

Über den the­ma­ti­schen Schwer­punkt hin­aus zeig­te „der Akti­ons­plan der nord­rhein-west­fä­li­schen Lan­des­re­gie­rung zur För­de­rung der Nah­mo­bi­li­tät“ auf, daß ver­netzt gedacht wer­den muß: Das Fahr­rad ist ein Bestand­teil eines zukunfts­fä­hi­gen Ver­kehrs­sy­stems. Aber die ande­ren Ele­men­te, schwer­punkt­mä­ßig das Gehen, dür­fen nicht ver­nach­läs­sigt wer­den. Fol­ge­rich­tig hat die nord­rhein-west­fä­li­sche AGFS ihren Namen ver­voll­stän­digt: „Arbeits­ge­mein­schaft fuß­gän­ger- und fahr­rad­freund­li­cher Städ­te, Gemein­den und Krei­se in Nord­rhein-West­fa­len e.V.“.

In ihrer Prä­sen­ta­ti­on stell­te AGFS-Vor­stands­mit­glied Chri­sti­ne Fuchs das „Leit­bild ‚Stadt als Lebens- und Bewe­gungs­raum’“ vor:

„… groß­zü­gig dimen­sio­nier­te, bar­rie­re­freie Auf­ent­halts- und Bewe­gungs­flä­chen mit hoher Gestalt­qua­li­tät für Nahmobilität

akzen­tu­ier­te kinder‑, fami­li­en- und senio­ren­freund­li­che Bedin­gun­gen – Kin­der­mo­bi­li­tät kann sich wei­test­ge­hend ‚eltern­frei’ entfalten …“

In Bam­berg liest sich das so:

„Die Stadt Bam­berg dul­det im Rah­men des Oppor­tu­ni­täts­prin­zips das Park­ver­hal­ten von moto­ri­sier­ten Zwei­rä­dern, soweit … eine Rest­geh­weg­brei­te von 1,50 m gewähr­lei­stet ist“ (Bür­ger­mei­ster­amt). Vor­ge­schrie­ben war zum Zeit­punkt die­ser Ein­las­sung ein Regel­quer­schnitt von min­de­stens 1,80 m, der bei Anord­nung des Geh­weg­par­kens frei­ge­hal­ten wer­den muß­te (seit April die­ses Jah­res sind es 2,50 m). Außer­halb der­ar­ti­ger Anord­nun­gen ist das Abstel­len von Kraft­fahr­zeu­gen auf Geh­we­gen untersagt.

Die spä­te­re Beschwer­de über ein den gesam­ten Geh­weg ver­stel­len­des Kraft­rad – Aus­wei­chen über die Fahr­bahn unab­ding­bar – beant­wor­te­te die Stadt­ver­wal­tung dann: „Von unse­rem zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­amt wur­de mit­ge­teilt, dass die­ses Fahr­zeug tole­riert wird. Grund dafür ist, dass es kei­ner Ver­hält­nis­mä­ßig­keit ent­spricht, in einer sol­chen Neben­stra­ße, ein ein­zel­nes Kraft­rad zu verwarnen.“

Der Sozi­al- und Umwelt­re­fe­rent wie­der­um liebt Klar­text: „… so hat es sich im Lau­fe der ver­gan­ge­nen Jahr­zehn­te ein­ge­bür­gert, … das Par­ken auf Geh­we­gen (ganz oder teil­wei­se) zuzu­las­sen. … Wür­de man den Emp­feh­lun­gen für Fuß­ver­kehrs­an­la­gen (EFA) fol­gen und nur dort das Par­ken (ganz oder teil­wei­se) zulas­sen, wo ein ver­blei­ben­der Quer­schnitt des Geh­wegs von 1,80 m zuzüg­lich eines etwa­igen Sicher­heits­ab­stan­des von 0,2 m zu Mau­ern und Gebäu­den als unter­ste Gren­ze bei gerin­gem Fuß­gän­ger­ver­kehr besteht, so müss­te im Stadt­ge­biet von Bam­berg eine gro­ße Anzahl von Park­mög­lich­kei­ten auf­ge­las­sen wer­den, was wohl … auf Unver­ständ­nis sto­ßen wür­de. … Es wur­de … davon aus­ge­gan­gen, dass Kin­der­gar­ten­kin­der nicht allein zum Kin­der­gar­ten gehen, son­dern von ihren Eltern dort­hin gebracht wer­den und somit unter elter­li­cher Auf­sicht ste­hen.“ Die wei­te­ren Aspek­te der Mobi­li­tät von Kin­dern ließ er unbe­ant­wor­tet. Und daß die genann­ten Maße längst über­holt waren, küm­mer­te ihn eben­so wenig wie die Tat­sa­che, daß es sich nicht etwa um unver­bind­li­che Richt­wer­te, son­dern um zwin­gend zu beach­ten­de Regel­wer­ke handelt.

Auch für den Ober­bür­ger­mei­ster hat nicht moto­ri­sier­ter Ver­kehr kei­ne prio­ri­tä­re Bedeu­tung: „Que­rungs­hil­fen bei allen inner­städ­ti­schen Stra­ßen in kur­zen Abstän­den und ohne Aus­nah­me sind nicht mög­lich.“ Wei­te­ren Aus­füh­run­gen, in denen er vor sei­ner Wie­der­wahl im ver­gan­ge­nen Jahr durch­aus posi­ti­ve Ansät­ze andeu­te­te, sind bis­lang kei­ne Taten gefolgt.

Dem Cre­do des Bam­ber­ger Stadt­mar­ke­tings, „Das Auto ist die größ­te Ein­kaufs­ta­sche“ (Klaus Stier­in­ger, zugleich SPD-Rats­herr), hielt Karl Rei­ter Fak­ten ent­ge­gen: „Rad­fah­rer machen in Sum­me den glei­chen oder mehr Umsatz als Pkw-Kun­den (Salz­burg, Kiel, Mün­ster)“ und „Rad­fah­rer kau­fen häu­fi­ger in der Nähe“ (For­schungs­ge­sell­schaft Mobi­li­tät – Austri­an Mobi­li­ty Research).

Ganz offen­sicht­lich besteht in Bam­berg ein erheb­li­cher Weiterbildungsbedarf.

Mit freund­li­chen Grüßen
Wolf­gang Bönig
Mar­tin-Ott-Stra­ße 8