Mehr Sicher­heit in der Schwan­ger­schaft: AOK Bay­ern und Apo­the­ker bau­en Arz­nei­mit­tel­be­ra­tung für Schwan­ge­re aus

Schwan­ge­re sind oft ver­un­si­chert, wenn sie Arz­nei­mit­tel ein­neh­men müs­sen. Kein Wun­der, denn die Ein­nah­me von Medi­ka­men­ten in der Schwan­ger­schaft ist mit beson­de­ren Risi­ken für die wer­den­de Mut­ter und das Kind ver­bun­den. Durch die Medi­ka­men­ten­ein­nah­me wird der Embryo über die Pla­zen­ta immer mit­be­han­delt. „Um für Mut­ter und Kind eine höhe­re Sicher­heit zu errei­chen, haben AOK Bay­ern und Baye­ri­scher Apo­the­ker­ver­band jetzt einen Ver­trag über die umfas­sen­de Auf­klä­rung bei Arz­nei­mit­tel­ein­nah­me in der Schwan­ger­schaft geschlos­sen“, so Peter Weber, Direk­tor der AOK in Bam­berg. Ziel ist es, mög­li­che Risi­ken bei der Medi­ka­men­ten­ein­nah­me zu ver­mei­den und so die Arz­nei­mit­tel­ver­sor­gung wäh­rend der Schwan­ger­schaft zu optimieren.

Die Arz­nei­mit­tel­be­ra­tung schwan­ge­rer Frau­en in der Apo­the­ke vor Ort durch dafür beson­ders qua­li­fi­zier­te Apo­the­ke­rin­nen und Apo­the­ker ergänzt die bestehen­den ärzt­li­chen Ange­bo­te zur Mut­ter­schafts­vor­sor­ge. Die Bera­tung berührt weder die ärzt­li­che Ver­ord­nungs­ho­heit noch die The­ra­pie­frei­heit. Zusätz­lich zur ärzt­li­chen Exper­ti­se prü­fen Phar­ma­zeu­ten viel­mehr ver­ord­ne­te Medi­ka­men­te, frei hin­zu gekauf­te Arz­nei­mit­tel und even­tu­ell Nah­rungs­er­gän­zungs­mit­tel sorg­fäl­tig auf mög­li­che Wech­sel­wir­kun­gen, Neben­wir­kun­gen oder Unver­träg­lich­kei­ten. Dies ist nur mög­lich, wenn sich der Apo­the­ker über das übli­che Maß der Bera­tung hin­aus einen Über­blick über die von ver­schie­de­nen Ärz­ten ver­ord­ne­ten Arz­nei­mit­tel und frei ver­käuf­li­chen Medi­ka­men­ten (OTC) ver­schafft. Der im Ver­trag ver­wen­de­te Eva­lua­ti­ons­bo­gen sieht die Ein­bin­dung des Arz­tes sowohl bei ver­ord­ne­ten Arz­nei­mit­teln als auch bei OTC aus­drück­lich als Inter­ven­ti­ons­mög­lich­keit vor.

Die Apo­the­ker infor­mie­ren im Wesent­li­chen über Wir­kun­gen, Neben­wir­kun­gen und Gegen­an­zei­gen von ver­ord­ne­ten und frei ver­käuf­li­chen Arz­nei­mit­teln. Dabei wird der beson­de­re Fokus auf mög­li­che schä­di­gen­de Ein­flüs­se der Arz­nei­mit­tel auf die Gesund­heit der Mut­ter und die embryo­na­le Ent­wick­lung gelegt. Bei fal­scher Ein­nah­me von Medi­ka­men­ten wer­den Lösungs­we­ge auf­ge­zeigt wie Abset­zen, Umstel­len oder Anpas­sen der Medi­ka­ti­on. Han­delt es sich um ver­ord­ne­te Arz­nei­mit­tel, wird dabei selbst­ver­ständ­lich der Arzt ein­be­zo­gen. Soll­ten Fra­gen auf­kom­men, zum Bei­spiel hin­sicht­lich des ver­ord­ne­ten Wirk­stoffs oder der Wirk­stär­ke, wür­de grund­sätz­lich Rück­spra­che mit dem ver­ord­nen­den Arzt gehal­ten, um den Sach­ver­halt zu klä­ren. Für die Inan­spruch­nah­me der Bera­tung erhal­ten AOK-ver­si­cher­te schwan­ge­re Frau­en einen Gut­schein. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt es bei Car­sten Schu­bert unter der Ruf­num­mer 0951 / 9336 320 oder im Inter­net unter www​.aok​.de/​b​a​y​e​r​n​/​a​r​z​n​e​i​m​i​t​t​e​l​b​e​r​a​t​ung.