LRA Bam­berg: Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung ist Pflicht

Künf­ti­ge ABC-Schüt­zen wer­den bald zur Unter­su­chung gebeten

Mit dem Schul­ein­tritt beginnt für jähr­lich rund 100.000 baye­ri­sche Erst­kläss­ler ein neu­er und auf­re­gen­der Lebens­ab­schnitt. Um gesund in die Schul­zeit zu star­ten, ist die Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung sehr wich­tig. Daher ist sie für alle Kin­der Pflicht, die im kom­men­den Schul­jahr schul­pflich­tig wer­den und fin­det jähr­lich ab Ende Okto­ber bei den Gesund­heits­äm­tern, in Kin­der­gär­ten oder Schu­len statt. Die ABC-Schüt­zen des Schul­jah­res 2014/2015 wer­den dem­nächst durch die Kin­der­gär­ten zur Teil­nah­me an der Unter­su­chung aufgerufen.

Die Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung dient dazu, den Ent­wick­lungs­stand des Kin­des zu über­prü­fen, um gesund­heit­li­che oder ent­wick­lungs­be­zo­ge­ne Ein­schrän­kun­gen, die den Schul­be­such erschwe­ren könn­ten, früh­zei­tig fest­zu­stel­len. Sie beinhal­tet für alle Kin­der ein Schul­ein­gangs­scree­ning durch eine sozi­al­me­di­zi­ni­sche Assi­sten­tin. Dabei wer­den die gesund­heit­li­che Vor­ge­schich­te, der Impf­sta­tus, sowie die Inan­spruch­nah­me der Früh­erken­nungs­un­ter­su­chun­gen, ins­be­son­de­re der U9 ermit­telt, sowie die Seh­fä­hig­keit und das Gehör appa­ra­tiv kon­trol­liert. Zudem wer­den die Spra­che und die fein­mo­to­ri­schen Fähig­kei­ten über­prüft. Für Kin­der, wel­che die U9 nicht mehr nach­ho­len kön­nen, gibt es die Mög­lich­keit der kosten­lo­sen schul­ärzt­li­chen Unter­su­chung im Gesund­heits­amt. Sie soll sicher­stel­len, dass jedes Kind in Bay­ern vor dem Schul­be­such ärzt­lich unter­sucht wird.

Wer­den bei der Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung Lern- und/​oder Ent­wick­lungs­de­fi­zi­te fest­ge­stellt, so sol­len nach Mög­lich­keit noch vor Ein­tritt in die Schu­le ent­spre­chen­de För­der­maß­nah­men bzw. The­ra­pien ein­ge­lei­tet wer­den, um vor­han­de­ne Defi­zi­te soweit als mög­lich aus­zu­glei­chen und allen Kin­dern einen guten Start in die Schul­zeit zu ermöglichen.