Bay­reuth: Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren „Sied­lung Hohl­müh­le – Öko­lo­gi­sche Ausgleichsfläche“

Plan­un­ter­la­gen lie­gen aus

Beim Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth liegt in der Zeit von 11. Novem­ber bis ein­schließ­lich 12. Dezem­ber der Bebau­ungs­plan­ent­wurf „Sied­lung Hohl­müh­le – Öko­lo­gi­sche Aus­gleichs­flä­che“ öffent­lich aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, Zim­mer 908, wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen werden.

Der rechts­ver­bind­li­che Bebau­ungs­plan „Sied­lungs­mo­dell Hohl­müh­le Teil­be­reich 4“ aus dem Jahr 2005 setzt für meh­re­re Grund­stücke der Gemar­kung Ober­kon­ners­reuth Maß­nah­men zum Schutz, zur Pfle­ge und zur Ent­wick­lung von Natur und Land­schaft fest. Der Plan­be­reich liegt angren­zend an die Tap­pert­nie­de­rung, einem wich­ti­gen Grün­zug mit wert­vol­len Feucht­bio­to­pen und Gehölz­be­stän­den. Da von den Bewoh­nern des Bau­ge­bie­tes zusätz­li­cher Bedarf an nutz­ba­ren Grün­flä­chen bean­sprucht wird, wur­de ein städ­te­bau­li­ches Kon­zept für die Neu­ord­nung von pri­va­ten und öffent­li­chen Grün­flä­chen erstellt. Die erfor­der­li­chen öko­lo­gi­schen Aus­gleichs­flä­chen kön­nen nicht mehr voll­stän­dig im Bau­ge­biet nach­ge­wie­sen wer­den. Auf einer Teil­flä­che der Gemar­kung Thier­gar­ten soll zusätz­lich ein exter­ner Aus­gleich erfolgen.

Der Stadt­rat Bay­reuth hat dem­zu­fol­ge in sei­ner Sep­tem­ber-Sit­zung beschlos­sen, das Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren „Sied­lung Hohl­müh­le – Öko­lo­gi­sche Aus­gleichs­flä­che“ ein­zu­lei­ten. Sein Ziel ist die Neu­ord­nung von Grün­flä­chen im Inter­es­se der öko­lo­gi­schen Qualitätssicherung.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Stel­lung­nah­men kön­nen schrift­lich und münd­lich zu Pro­to­koll abge­ge­ben wer­den. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te ger­ne zur Ver­fü­gung. Nicht frist­ge­recht abge­ge­be­ne Stel­lung­nah­men kön­nen bei der Beschluss­fas­sung über den Bau­leit­plan unbe­rück­sich­tigt bleiben.