Die ober­frän­ki­sche Poli­zei zieht nach „Blitz­ma­ra­thon“ und „Schwer­punkt­wo­che Geschwin­dig­keit auf Land­stra­ßen“ posi­ti­ve Bilanz

Symbolbild Polizei

Nach der ober­frän­ki­schen Betei­li­gung am „1. baye­ri­schen Blitz­ma­ra­thon“ am 10./11. Okto­ber 2013 ging mit Ablauf des Don­ners­tags auch die ab 11. Okto­ber 2013 unmit­tel­bar fol­gen­de „Schwer­punkt­wo­che Geschwin­dig­keit auf Land­stra­ßen“ zu Ende. Die ober­frän­ki­sche Poli­zei sieht sich rück­blickend dar­in bestärkt, durch die bei­den Aktio­nen einen wei­te­ren Bei­trag zur Erhö­hung der Ver­kehrs­si­cher­heit und der Ver­mei­dung von Geschwin­dig­keits­un­fäl­len gelei­stet zu haben.

Wie bereits anläss­lich des „24-Stun­den-Blitz­ma­ra­thons“, setz­te sich das groß­teils ver­nünf­ti­ge Fahr­ver­hal­ten der Ver­kehrs­teil­neh­mer auch wäh­rend der „Schwer­punkt­wo­che Geschwin­dig­keit auf Land­stra­ßen“ fort. Lei­der stell­ten die gut 400 ober­frän­ki­schen Poli­zi­sten an den zahl­rei­chen Mess­stel­len den­noch fest, dass ein Teil der Wagen­len­ker mit über­höh­ter Geschwin­dig­keit unter­wegs war:

Wäh­rend sich am „Blitz­ma­ra­thon“ 453 Fahr­zeug­füh­rer nicht an die vor­ge­schrie­be­nen Höchst­ge­schwin­dig­kei­ten hiel­ten, waren es im Lau­fe der „Schwer­punkt­wo­che“ ins­ge­samt 1387 Ver­kehrs­teil­neh­mer. Hier­von beweg­ten sich 1093 Fah­rer mit ihrem Fehl­ver­hal­ten noch im Bereich eines Ver­war­nungs­gel­des. 294 der ertapp­ten Tem­po­sün­der erhal­ten dem­nächst einen Buß­geld­be­scheid. Für elf Fahr­zeug­füh­rer hat ihre zu schnel­le Fahr­wei­se ein Fahr­ver­bot zur Fol­ge. Wäh­rend der „Schwer­punkt­wo­che“ setz­te sich ein Wagen­len­ker beson­ders nega­tiv in Sze­ne, als er bei zuläs­si­gen 70 km/​h, mit 134 Stun­den­ki­lo­me­tern auf der Bun­des­stra­ße B22 bei Bam­berg unter­wegs war.

Im Bereich der ober­frän­ki­schen Mit­tel­zen­tren stellt sich die Bilanz der „Schwer­punkt­wo­che Geschwin­dig­keit auf Land­stra­ßen“ (ohne die bereits am 11. Okto­ber 2013 ver­öf­fent­lich­te Bilanz des „24-Stun­den-Blitz­ma­ra­thons“) wie folgt dar:

Bereich Bam­berg (Stadt und Lkr. Bam­berg, Lkr. Forchheim)

  • 139 der gemes­se­nen Ver­kehrs­teil­neh­mer waren zu schnell unterwegs
  • 119 Per­so­nen kamen mit einem Ver­war­nungs­geld davon
  • 20 Per­so­nen müs­sen mit einem Buß­geld rechnen
  • In Bereich eines Fahr­ver­bo­tes lag kei­ne der Personen

Bereich Bay­reuth (Stadt und Lkr. Bay­reuth, Lkr. Kulmbach)

  • 302 der gemes­se­nen Ver­kehrs­teil­neh­mer waren zu schnell unterwegs
  • 242 Per­so­nen kamen mit einem Ver­war­nungs­geld davon
  • 60 Per­so­nen müs­sen mit einem Buß­geld rechnen
  • In zwei Fäl­len wird ein Fahr­ver­bot verhängt

Bereich Coburg (Stadt und Lkr. Coburg, Lkr. Kro­nach und Lichtenfels)

  • 654 der gemes­se­nen Ver­kehrs­teil­neh­mer waren zu schnell unterwegs
  • 502 Per­so­nen kamen mit einem Ver­war­nungs­geld davon
  • 152 Per­so­nen müs­sen mit einem Buß­geld rechnen
  • In vier Fäl­len wird ein Fahr­ver­bot verhängt

Bereich Hof (Stadt und Lkr. Hof, Lks. Wunsiedel)

  • 292 der gemes­se­nen Ver­kehrs­teil­neh­mer waren zu schnell unterwegs
  • 230 Per­so­nen kamen mit einem Ver­war­nungs­geld davon
  • 62 Per­so­nen müs­sen mit einem Buß­geld rechnen
  • In fünf Fäl­len wird ein Fahr­ver­bot verhängt

Die ober­frän­ki­sche Poli­zei zieht zum „1. baye­ri­scher Blitz­ma­ra­thon“ und der „Schwer­punkt­wo­che Geschwin­dig­keit auf Land­stra­ßen“ rück­blickend eine posi­ti­ve Bilanz. Es bestä­tig­te sich der anfäng­li­che Ein­druck, dass die Mehr­heit der Ver­kehrs­teil­neh­mer ver­ant­wor­tungs­be­wuss­ter im Stra­ßen­ver­kehr unter­wegs war und die vor­ge­schrie­be­nen Geschwin­dig­kei­ten ein­hielt. Die Kon­troll­be­am­ten hiel­ten allei­ne in der „Schwer­punkt­wo­che“ mehr als 600 Tem­po­sün­der unmit­tel­bar nach ihrem Fehl­ver­hal­ten an und such­ten das Gespräch. Die Poli­zi­sten berich­ten in die­sem Zusam­men­hang von ein­sich­ti­gen Ver­kehrs­teil­neh­mern und hoher Akzep­tanz der durch­ge­führ­ten Geschwindigkeitsüberwachungen.

Aus Sicht der ober­frän­ki­schen Poli­zei ist es gelun­gen, bei der Bevöl­ke­rung das Bewusst­sein für die Gefah­ren über­höh­ter und nicht ange­pass­ter Geschwin­dig­keit auf den Stra­ßen zu wecken und durch die Kon­troll­ak­tio­nen einen wei­te­ren Bei­trag zur Ver­kehrs­si­cher­heit zu leisten.