Bam­berg: Rich­ter und Rechts­an­wäl­te in Güte vereint

Gemein­sa­me Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tung von Rich­tern und Rechts­an­wäl­ten zum neu­en Güterichterverfahren

Weit über hun­dert Rich­ter und Rechts­an­wäl­te aus Ober- und Unter­fran­ken folg­ten am Diens­tag, 15.10.2013, einer Ein­la­dung des Ober­lan­des­ge­richts und der Rechts­an­walts­kam­mer Bam­berg zu einer gemein­sa­men Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tung im Bam­ber­ger Bis­tums­haus St. Otto. Anlass für die­ses in die­ser Form erst­ma­lig durch­ge­führ­te Semi­nar ist die flä­chen­decken­de Ein­füh­rung des Güte­richt­ers in Bay­ern zum 01.08.2013, auch gerichts­in­ter­ne Media­ti­on genannt, die für die Akteu­re in einem Zivil­pro­zess auf Gerichts- wie auf Anwalts­sei­te neue Her­aus­for­de­run­gen mit sich bringt. Das Semi­nar ist Teil einer Fort­bil­dungs­in­itia­ti­ve im OLG-Bezirk Bam­berg, die es ermög­li­chen soll, von die­ser im Pro­zess­recht nun aus­drück­lich vor­ge­se­he­nen Maß­nah­me so schnell und effek­tiv wie mög­lich Gebrauch zu machen

Der Prä­si­dent des Ober­lan­des­ge­richts Bam­berg Cle­mens Lückemann ließ es sich ange­sichts der unge­wöhn­li­chen kon­zer­tier­ten Akti­on nicht neh­men, den „Güte­richter­tag“ per­sön­lich zu eröff­nen und die Teil­neh­mer will­kom­men zu hei­ßen. In sei­nem Gruß­wort ver­wies er auf den seit jeher im Zivil­pro­zess ver­an­ker­ten gesetz­ge­be­ri­schen Auf­trag an die Gerich­te, in jeder Lage des Ver­fah­rens auf eine güt­li­che Eini­gung der Par­tei­en hin­zu­wir­ken. Die gerichts­in­ter­ne Media­ti­on bie­te im Ver­gleich zum her­kömm­li­chen Ver­fah­ren nun­mehr unschätz­ba­re Vor­tei­le. So ver­mitt­le der Güte­richter, der den Pro­zess als sol­chen nicht ent­schei­den müs­se, im Kon­flikt, schaf­fe eine kon­struk­ti­ve Gesprächs­at­mo­sphä­re und sor­ge für einen fai­ren Umgang der Par­tei­en mit­ein­an­der. Abge­se­hen davon, dass die Media­ti­on einen lan­gen, kost­spie­li­gen Pro­zess mit unge­wis­sem Aus­gang erspa­ren kön­ne, bestehe die Mög­lich­keit, auch Kon­flik­te außer­halb des eigent­li­chen Pro­zess­ge­gen­stan­des zu lösen. „In man­chen Kon­flikt­si­tua­tio­nen hilft eben gegen­sei­ti­ges Zuhö­ren und das Aus­spre­chen der wah­ren Inter­es­sen bes­ser als eine öffent­li­che Gerichts­ver­hand­lung.“ zeig­te sich Lückemann überzeugt.

Als Refe­rent fun­gier­te der ehe­ma­li­ge BGH-Rich­ter und Uni­ver­si­täts­pro­fes­sor Prof. Dr. Gre­ger, der die Ein­füh­rung und Erpro­bung des Güte­richter­mo­dells von Anfang an beglei­tet hat und seit Jah­ren inten­siv und sehr erfolg­reich auf dem Gebiet der außer­ge­richt­li­chen Streit­bei­le­gung tätig ist. Ver­bun­den mit zahl­rei­chen Pra­xis­tipps stell­te er in sei­nem Vor­trag die Beson­der­hei­ten und Vor­zü­ge des Ver­fah­rens dar, zeig­te Anwen­dungs­feh­ler auf und nahm eine Bewer­tung aus den Blick­win­keln von Justiz und Anwalt­schaft vor. Im wei­te­ren Ver­lauf des Semi­nars wur­den die bereits bestehen­den Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tu­ren an den Gerich­ten des OLG-Bezirks Bam­berg ein­schließ­lich der gerichts­über­grei­fen­den Zusam­men­ar­beit vor­ge­stellt und erste Erfah­run­gen ausgetauscht.

In einer für den son­sti­gen Gerichts­all­tag nicht immer selbst­ver­ständ­li­chen Einig­keit stimm­ten die Teil­neh­mer dar­in über­ein, dass sie mit dem ihnen an die­sem Tag an die Hand gege­be­nen Hand­werks­zeug ein gutes Stück auf dem Weg vor­an­ge­kom­men sind, die inner­ge­richt­li­che Media­ti­on künf­tig als wert­vol­les ergän­zen­des Instru­men­ta­ri­um der Kon­flikt­lö­sung sinn­voll einzusetzen.