Vor­trag „Scharf­rich­ter“ im Frän­ki­sche Schweiz-Muse­um am 16. Oktober

Enthauptung, hinten Aufrichtung eines Rads mit einem Geräderten (Johann von Schwarzenberg, Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung, Hans  Pfeil, Bamberg, 1507, Bl. 35b; Bayerische Staatsbibliothek, Rar. 466)

Ent­haup­tung, hin­ten Auf­rich­tung eines Rads mit einem Gerä­der­ten (Johann von Schwar­zen­berg, Bam­ber­gi­sche Pein­li­che Hals­ge­richts­ord­nung, Hans Pfeil, Bam­berg, 1507, Bl. 35b; Baye­ri­sche Staats­bi­blio­thek, Rar. 466)

Dem Hen­ker, auch als Scharf­rich­ter oder Nach­rich­ter bezeich­net, kam sowohl bei der pein­li­chen Befra­gung eines Beschul­dig­ten (Fol­ter) als auch bei der Voll­streckung des Todes­ur­teils eine wich­ti­ge Rol­le inner­halb des Rechts­sy­stems der Frü­hen Neu­zeit zu. Den­noch zähl­ten Hen­ker zu den Ver­fem­ten, Außen­ste­hen­den. Der Kon­takt mit ihnen war ehren­rüh­rig und konn­te sogar den Aus­schluss aus der Gesell­schaft bewir­ken. Ande­rer­seits waren die Scharf­rich­ter auf­grund ihrer ana­to­mi­schen Kennt­nis­se eben­so wie auf­grund ihrer Zugriffs­mög­lich­kei­ten zu ver­meint­li­chen Heil­mit­teln wie Men­schen­fett und Men­schen­blut als Hei­ler hoch angesehen.

Im Rah­men der Son­der­aus­stel­lung „Bett­ler Jau­ner Gal­gen­vö­gel. In den Fän­gen der Justiz“ setzt sich am Mitt­woch, dem 16. Okto­ber Dr. Wolf­gang Oppelt mit die­ser zwie­späl­ti­gen Hal­tung aus­ein­an­der. In sei­nem Vor­trag behan­delt er das Scharf­rich­ter- und Hen­ker­amt von sei­nem Ursprung in der Mit­te des 13. Jahr­hun­derts bis in die Neu­zeit. Dabei kom­men auch die ver­schie­de­nen Neben­tä­tig­kei­ten (Ber­gen von Selbst­mör­dern, Besei­ti­gung von Tier­lei­chen, Abor­träu­men, aber auch die Behand­lung von Ver­letz­ten und Kran­ken) zur Sprache.

Die durch­aus zwie­späl­ti­ge Ein­stel­lung der Gemein­schaft zur Per­son des Scharf­rich­ters spie­gelt sich oft­mals in Sprü­chen wie­der, wie sie sich ein­gra­viert in die Klin­gen von Richt­schwer­tern fin­den: Wie sein Schwert sei auch der Scharf­rich­ter nur wil­len­lo­ses Voll­zugs­in­stru­ment des von der hohen, um das Heil der Gemein­schaft besorg­ten Obrig­keit gefäll­ten Urteils. Hier­durch soll­te eine mora­li­sche Legi­ti­ma­ti­on erzielt werden.

Der Vor­trag will ver­su­chen, die Grün­de zu erhel­len, wes­halb die Gesell­schaft, in deren Auf­trag der Voll­strecker dem herr­schen­den Rechts­sy­stem gemäß han­delt, meist den Kon­takt mit ihm ver­mei­det, ihm ande­rer­seits aber magi­sche medi­zi­ni­sche Kräf­te zuschreibt. Hier­für stellt er zahl­rei­che Bei­spie­le aus der deut­schen Straf­rechts- und Kul­tur­ge­schich­te vor, wobei auch gele­gent­li­che Sei­ten­blicke auf Ver­hält­nis­se in ande­ren Kul­tu­ren und in der Gegen­wart nicht aus­ge­spart werden.

Der Vor­trag fin­det als gemein­sa­me Ver­an­stal­tung des Frän­ki­sche Schweiz-Muse­um und der Volks­hoch­schu­le Peg­nitz am Mitt­woch, dem 16. Okto­ber 2013 um 19:30 Uhr im Pfarr­heim in Tüchers­feld statt. Als Unko­sten­bei­trag wer­den 2,50 € erhoben.