Vortrag "Scharfrichter" im Fränkische Schweiz-Museum am 16. Oktober

Enthauptung, hinten Aufrichtung eines Rads mit einem Geräderten (Johann von Schwarzenberg, Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung, Hans  Pfeil, Bamberg, 1507, Bl. 35b; Bayerische Staatsbibliothek, Rar. 466)

Enthauptung, hinten Aufrichtung eines Rads mit einem Geräderten (Johann von Schwarzenberg, Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung, Hans Pfeil, Bamberg, 1507, Bl. 35b; Bayerische Staatsbibliothek, Rar. 466)

Dem Henker, auch als Scharfrichter oder Nachrichter bezeichnet, kam sowohl bei der peinlichen Befragung eines Beschuldigten (Folter) als auch bei der Vollstreckung des Todesurteils eine wichtige Rolle innerhalb des Rechtssystems der Frühen Neuzeit zu. Dennoch zählten Henker zu den Verfemten, Außenstehenden. Der Kontakt mit ihnen war ehrenrührig und konnte sogar den Ausschluss aus der Gesellschaft bewirken. Andererseits waren die Scharfrichter aufgrund ihrer anatomischen Kenntnisse ebenso wie aufgrund ihrer Zugriffsmöglichkeiten zu vermeintlichen Heilmitteln wie Menschenfett und Menschenblut als Heiler hoch angesehen.

Im Rahmen der Sonderausstellung „Bettler Jauner Galgenvögel. In den Fängen der Justiz“ setzt sich am Mittwoch, dem 16. Oktober Dr. Wolfgang Oppelt mit dieser zwiespältigen Haltung auseinander. In seinem Vortrag behandelt er das Scharfrichter- und Henkeramt von seinem Ursprung in der Mitte des 13. Jahrhunderts bis in die Neuzeit. Dabei kommen auch die verschiedenen Nebentätigkeiten (Bergen von Selbstmördern, Beseitigung von Tierleichen, Aborträumen, aber auch die Behandlung von Verletzten und Kranken) zur Sprache.

Die durchaus zwiespältige Einstellung der Gemeinschaft zur Person des Scharfrichters spiegelt sich oftmals in Sprüchen wieder, wie sie sich eingraviert in die Klingen von Richtschwertern finden: Wie sein Schwert sei auch der Scharfrichter nur willenloses Vollzugsinstrument des von der hohen, um das Heil der Gemeinschaft besorgten Obrigkeit gefällten Urteils. Hierdurch sollte eine moralische Legitimation erzielt werden.

Der Vortrag will versuchen, die Gründe zu erhellen, weshalb die Gesellschaft, in deren Auftrag der Vollstrecker dem herrschenden Rechtssystem gemäß handelt, meist den Kontakt mit ihm vermeidet, ihm andererseits aber magische medizinische Kräfte zuschreibt. Hierfür stellt er zahlreiche Beispiele aus der deutschen Strafrechts- und Kulturgeschichte vor, wobei auch gelegentliche Seitenblicke auf Verhältnisse in anderen Kulturen und in der Gegenwart nicht ausgespart werden.

Der Vortrag findet als gemeinsame Veranstaltung des Fränkische Schweiz-Museum und der Volkshochschule Pegnitz am Mittwoch, dem 16. Oktober 2013 um 19:30 Uhr im Pfarrheim in Tüchersfeld statt. Als Unkostenbeitrag werden 2,50 € erhoben.