Tipps fürs Heizen mit festen Brennstoffen

Lackierte und lasierte Hölzer haben in Feuerungsanlagen nichts verloren

Mit dem Beginn der kalten Jahreszeit und der einsetzenden Heizperiode häufen sich erfahrungsgemäß bei der Stadt Bayreuth die Beschwerden über Rauch- und Geruchsbelästigungen. Das Umweltamt der Stadt Bayreuth gibt daher Tipps zum umweltgerechten Heizen in Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe.

Beim Verbrennen von lackierten, lasierten, mit Kunststoff beschichteten oder mit Schutzmitteln gegen Pilz- und Schädlingsbefall behandelten Hölzern sowie von Spanplatten werden akut giftige und krebserregende Stoffe wie Salzsäuredämpfe, Dioxine und Furane freigesetzt. Diese Materialien dürfen daher in den üblicherweise zur Gebäudeheizung verwendeten Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe nicht eingesetzt werden. Neben gesundheitlichen Schäden führt das Verbrennen von derartig behandelten Hölzern zu einer nicht selten erheblichen Geruchs- und Rauchbelästigung der Umgebung.

Zum Schutz der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen dürfen kleinere Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe nur mit folgenden Brennstoffen beheizt werden: Steinkohlen, nicht pechgebundene Steinkohlebriketts, Steinkohlenkoks, Braunkohlen, Braunkohlebriketts, Braunkohlekoks, Brenntorf, Presslinge aus Brenntorf, Grill-Holzkohle, Grill-Holzkohlenbriketts, naturbelassene Holzstücke einschließlich Rinde beispielsweise in Form von Scheitholz, Hackschnitzeln, Reisig und Zapfen sowie Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts oder Holzpellets.

Die Feuerungsanlage muss nach den Angaben des Herstellers für den jeweiligen Brennstoff geeignet sein. Errichtung und Betrieb haben sich nach den Vorgaben des Herstellers zu richten.

Mit der Neufassung der 1. Bundes-Immissions-Schutzverordnung vom Januar 2010 wurden für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von 4 kW oder mehr (ausgenommen Feuerungsanlagen für Einzelräume) Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid, gestuft nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, eingeführt. Diese Feuerungsanlagen müssen auch vom Bezirkskaminkehrermeister regelmäßig überwacht werden. Für bestehende Feuerungsanlagen wurden Übergangsfristen eingeführt.

Weitere Informationen zu diesem Thema gibt’s bei jeweils zuständigen Bezirkskaminkehrermeister oder bei der Stadt Bayreuth, Amt für Umweltschutz, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, Telefon (09 21) 25 13 85 oder 25 11 18.