LRA Bayreuth: Licht an beim Fahrradfahren!

Die Tage werden immer kürzer und die dunkle Jahreszeit steht vor der Tür. Gerade für Radfahrer ist jetzt besondere Vorsicht geboten. Dunkle Kleidung und fehlende Beleuchtung am Fahrrad sind oft der Grund dafür, dass Radfahrer von anderen Verkehrsteilnehmern nur schlecht wahrgenommen werden. Das Landratsamt Bamberg und die Polizeiinspektion Bamberg-Land weisen daher darauf hin, dass eine Fahrradbeleuchtung und Reflektoren nicht nur Pflicht sind, sondern (über-)lebenswichtig!

Allein mit einem Licht ist es jedoch noch nicht getan. Am hinteren Teil des Rades sind ein roter Reflektor und Schlussleuchte mit Rückstrahler Pflicht. Vorn müssen ein weißer Frontreflektor und Scheinwerfer angebracht sein. Diese Reflektoren dürfen auch in den Scheinwerfer oder die Rückleuchte integriert sein. An die Pedale gehören zwei nach vorne und hinten gerichtete gelbe Reflektoren. Zwei gelbe Reflektoren an den Speichen oder ein reflektierender Ring auf beiden Seiten des Fahrradreifens machen das Rad verkehrssicher.

Die Pflicht eine Dynamolichtanlage zu verwenden, wurde zwischenzeitlich aufgehoben. An Fahrrädern sind nun auch Batterie-, Akkuscheinwerfer und Akkurückleuchten zugelassen, sofern diese über eine amtliche Bauartgenehmigung (Prüfzeichen) verfügen. Zudem sollte der Strahler einen Bereich von etwa 10 bis 15 Metern ausleuchten.

Wer dennoch ohne Licht mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss mit Bußgeldern rechnen. Kommt es wegen der mangelhaften Ausrüstung zu einem Verkehrsunfall, kann der Versicherer die Leistungen kürzen.

Empfehlenswert ist zudem ein Fahrradhelm, der bei einem Sturz schwere Kopfverletzungen verhindern kann.