GAL Bam­ber: Nutzt Sozi­al­stif­tung Schlupf­lö­cher, um Löh­ne zu drücken?

GAL for­dert Auf­klä­rung, inwie­weit und war­um über Dienst­lei­stungs­ver­trä­ge Zwei-Klas­sen-Per­so­nal geschaf­fen wird

Vie­le Beschäf­tig­te in den Bam­ber­ger Kli­ni­ken und Alten­hei­men sind gar nicht offi­zi­el­le Mit­ar­bei­te­rIn­nen der Sozi­al­stif­tung, son­dern sie sind bei Dritt­fir­men oder UnterGmbHs ange­stellt. Sie bekom­men des­halb gerin­ge­re Löh­ne als ihre direkt bei der Sozi­al­stif­tung ange­stell­ten Kol­le­gIn­nen, oft weni­ger Urlaub, schlech­te­re Ver­trags­ab­si­che­rung, kein Weih­nachts­geld usw. Und das, obwohl sie am sel­ben Ort die­sel­be Arbeit ver­rich­ten. Denn offi­zi­ell tun sie dies im Rah­men eines Dienst­lei­stungs­ver­trag, den die Sozi­al­stif­tung an die jewei­li­ge Fir­ma ver­ge­ben hat.

Mit die­ser Pra­xis ist die Sozi­al­stif­tung (SSB) zwar nicht allein, stand aber vor kur­zem als unrühm­li­ches Bei­spiel im Zen­trum der ARD-Sen­dung „Report Mainz“, in der vehe­men­te Vor­wür­fe gegen die­se Ungleich­be­hand­lung und Aus­beu­tung des Per­so­nals erho­ben wur­den. Der Ober­bür­ger­mei­ster und Stif­tungs­rats­vor­sit­zen­de Star­ke sag­te im O‑Ton in der Sen­dung, die Sozi­al­stif­tung „muss sich nach der Decke strecken“.

„Im Janu­ar 2011 pro­du­zier­te sich der­sel­be Ober­bür­ger­mei­ster noch öffent­lich­keits­wirk­sam als der­je­ni­ge, der in der Sozi­al­stif­tung das Prin­zip ‚equal pay’ also ‚glei­chen Lohn für glei­che Arbeit’ ein­füh­ren will, obwohl er vor­an­ge­gan­ge­ne Anträ­ge der GAL immer abge­lehnt hat­te. Jetzt sehen wir, was aus die­sen Ver­spre­chun­gen gewor­den ist“, kom­men­tiert GAL-Stadt­rat Andre­as Reuß die Nega­tiv­schlag­zei­len für Bamberg.

Mit einem Antrag auf Sach­stands­be­richt will der GAL-Ver­tre­ter im SSB-Stif­tungs­rat nun Auf­klä­rung und Zah­len auf dem Tisch haben: Wie vie­le so genann­te Dienst­lei­stungs- und Werk­ver­trä­ge unter­hält die Sozi­al­stif­tung mit wel­chen Dritt­fir­men? Wel­che Tätig­keits­be­rei­che und wie vie­le Mit­ar­bei­te­rIn­nen sind betrof­fen? Mit wel­cher Begrün­dung wer­den die Arbei­ten nicht von eige­nem Per­so­nal ver­rich­tet? Und wie hoch sind die Vergütungsunterschiede?

In einem Unter­neh­men, für das die Stadt ver­ant­wort­lich zeich­net, dür­fe eine sol­che Geschäfts­po­li­tik nicht vor­kom­men, meint GAL-Stadt­rat Andre­as Reuß, gera­de eine Stif­tung müs­se zukunfts- und gemein­wohl­ori­en­tiert arbei­ten. Rück­blickend ist ihm klar, dass die Geschäfts­füh­rung seit jeher recht­li­che Schlupf­lö­cher gefun­den hat, um Löh­ne zu drücken und Geld zu sparen.

Das System eines Zwei-Klas­sen-Per­so­nals sei mit Grün­dung der Ser­viceGmbH – gegen die Stim­men der GAL – ein­ge­führt wor­den, erin­nert sich Reuß’ Kol­le­gin und GAL-Vor­gän­ge­rin als Stif­tungs­rats­mit­glied Ulri­ke Heucken. „Der Stif­tungs­rat, der eigent­lich der Geschäfts­füh­rung vor­ste­hen, sie kon­trol­lie­ren und die Leit­li­ni­en vor­ge­ben soll­te, igno­riert das Pro­blem seit Jah­ren. Die Fol­ge ist, dass kurz­fri­stig gewinn­ma­xi­mie­rend agiert wird statt lang­fri­stig regio­nal ver­netzt.“ Die GAL for­dert des­halb „end­lich eine poli­ti­sche Kurskorrektur“.