EU-Güte­sie­gel für „Bam­ber­ger Hörnla“

Die „Bam­ber­ger Hörn­la“ ste­hen unter Schutz. Die Bam­ber­ger Kar­tof­fel­sor­te darf künf­tig das EU-Güte­sie­gel „Geschütz­te geo­gra­phi­sche Anga­be“ tra­gen, teilt Umwelt­staats­se­kre­tä­rin Mela­nie Huml mit. Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on habe den Antrag auf Ein­tra­gung in das ent­spre­chen­de Regi­ster gebil­ligt, so Huml.

„Ich freue mich über den Schutz unse­rer Bam­ber­ger Hörn­la als regio­na­le Beson­der­heit. Das ist auch ein Bei­trag zur Siche­rung der Sor­ten­viel­falt und zum Erhalt alter Gemü­se­sor­ten hal­te ich für eine wich­ti­ge Berei­che­rung“, sag­te Huml.

Die Ein­tra­gung gilt auch für die Namen „Bam­ber­ger Hörn­chen“ und „Bam­ber­ger Hörn­le“. Um das blau-gel­be EU-Sie­gel zu tra­gen, müs­sen die Kar­tof­feln in Fran­ken ange­baut wor­den sein. Auch die Pflanz­kar­tof­feln müs­sen von dort stammen.