Euro­pa und Erbrecht: Vor­trag vor der Juri­sti­schen Gesell­schaft für Ober- und Unter­fran­ken e.V.

Rüstig­keit und Mobi­li­tät im Alter haben dazu geführt, dass vie­le Deut­sche ihren Lebens-abend zeit­wei­se oder auch dau­er­haft im Aus­land genie­ßen, wäh­rend der berufs­tä­ti­ge Nach-wuchs wei­ter­hin im Inland sei­nem Brot­er­werb nach­geht. Die Fol­ge: Eine stei­gen­de Zahl grenz­über­schrei­ten­der Erbsa­chen mit schwie­ri­gen Rechts­pro­ble­men. Im Jahr 2015 tritt nun die neue EU-Erb­rechts­ver­ord­nung in Kraft, die ein­heit­li­che Regeln dar­über fest­legt, wel­ches Erbrecht auf einen inter­na­tio­na­len Erb­fall inner­halb der Euro­päi­schen Uni­on anzu­wen­den ist.

Aus die­sem Anlass spricht am Diens­tag, 8. Okto­ber 2013, 18.00 Uhr, Pro­fes­sor Tho­mas Reich auf Ein­la­dung der Juri­sti­schen Gesell­schaft für Ober- und Unter­fran­ken e.V. im Bam-ber­ger Justiz­ge­bäu­de Wil­helms­platz 1, Raum 2.108 (2. OG), zum The­ma „Die Euro­päi­sche Erb­rechts­ver­ord­nung und ihre Her­aus­for­de­run­gen an die gericht­li­che und rechts­ge­stal­ten­de Praxis“.

Tho­mas Reich begann sei­ne beruf­li­che Lauf­bahn als Rechts­an­walt in einer inter­na­tio­na­len Groß­kanz­lei an den Stand­or­ten Frank­furt und New York, bis er als Nota­r­a­s­ses­sor an das Deut­sche Notar­in­sti­tut in Würz­burg wech­sel­te, wo er sich als Gut­ach­ter mit Fra­gen des Handels‑, Gesell­schafts- und Steu­er­rechts befass­te. In der Fol­ge­zeit leg­te er die Steu­er­be-rater­prü­fung ab und war meh­re­re Jah­re als Steu­er­be­ra­ter und Pro­fes­sor für Steu­er­recht, Wirt­schafts­pri­vat­recht und Rech­nungs­we­sen tätig. Seit 2010 ist er Notar in Ludwigsstadt.

Die inter­es­sier­te Öffent­lich­keit ist zu die­ser Ver­an­stal­tung herz­lich ein­ge­la­den. Der Ein­tritt ist frei.