Bay­reu­ther Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren „Geschäfts­haus am Luit­pold­platz“: Plan­un­ter­la­gen lie­gen aus

Im Bay­reu­ther Rat­haus liegt in der Zeit vom 5. bis 19. August der Bebau­ungs­plan­ent­wurf „Geschäfts­haus am Luit­pold­platz“ öffent­lich aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen beim Stadt­pla­nungs­amt im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, Zim­mer 908, wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen wer­den. Wäh­rend die­ser Frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te ger­ne zur Verfügung.

Auf­grund der pro­mi­nen­ten Lage inner­halb der Stadt­mit­te möch­te die Spar­kas­se Bay­reuth ihr Geschäfts­haus am Luit­pold­platz ertüch­ti­gen und flä­chen­mä­ßig erwei­tern. Hier­zu soll das stark sanie­rungs­be­dürf­ti­ge Gebäu­de bis auf das Kel­ler­ge­schoß zurück­ge­baut und ein Neu­bau an glei­cher Stel­le errich­tet wer­den. Aus stadt­pla­ne­ri­scher Sicht lässt die Ver­dich­tung des Grund­stücks am Luit­pold­platz wich­ti­ge Impul­se für die Stadt­ent­wick­lung rund um das Rat­haus erwar­ten. Um das Pla­nungs­recht für einen Teil­be­reich des bestehen­den Bebau­ungs­plans zu ändern und die Errich­tung des fünf­stöcki­gen Neu­baus zu ermög­li­chen, hat der Stadt­rat daher in sei­ner Juli-Sit­zung die Ein­lei­tung eines Bebau­ungs­plan­ver­fah­rens beschlossen.