Hitzefrei am Arbeitsplatz? IHK: kein Rechtsanspruch auf "hitzefrei"

Nach den heißen Temperaturen in den vergangenen Tagen wird zum Ende der Woche die nächste Hitzewelle erwartet. In weiten Teilen Oberfrankens rechnen die Meteorologen wieder mit Temperaturen über 30 Grad Celsius. Während für die Schüler der Unterricht bei heißem Wetter oft früher endet, fragt sich mancher Arbeitnehmer, ob er einen Anspruch auf „hitzefrei“ hat.

Die Antwort auf diese Frage, die Personalabteilungen in der letzten Zeit häufiger an die IHK richten, ist laut Gabriele Hohenner, Justiziarin und Stv. Hauptgeschäftsführerin der IHK eindeutig: „Arbeitnehmer haben keinen Rechtsanspruch auf ‚hitzefrei‘.“ Zwar soll nach den sogenannten „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht überschreiten, aber bei darüber liegender Außentemperatur darf in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein. „Arbeitsrechtlich können Mitarbeiter diese Raumtemperatur deshalb kaum gerichtlich durchsetzen. Sie ist lediglich ein Richtwert“, so Hohenner.

Um wie viel Grad die Lufttemperatur höher sein kann und wie häufig die Ausnahmefälle eintreten dürfen, ist dabei aber nicht gesetzlich geregelt. Auch der Betrieb einer Klimaanlage wird nicht vorgeschrieben. Steigt das Thermometer im Raum über 26 Grad, sollte der Arbeitgeber handeln, z.B. indem er in den frühen Morgenstunden lüften lässt oder die Rollläden herunterg elassen werden. Nur die Abschirmung vor störender direkter Sonneneinstrahlung, zum Beispiel durch Sonnenblenden oder Vorhänge, ist konkret vorgeschrieben.

Für bestimmte Arbeitsplätze wie Grillstuben, Hochöfen etc. gelten sowieso schon Ausnahmen der Betriebstemperatur wegen der Eigenart des Arbeitsplatzes. Für Schwangere und stillende Mütter gelten wegen ihrer besonderen Schutzbedürf tigkeit auch wieder gesonderte Regelungen mit eigenständigen Ausnahmen.

Zusammen können Chefs und Mitarbeiter aber Lösungen suchen, um die Hitze zu mildern: Eventuelle Gleitzeitregelungen ausnutzen, Überstunden abbauen, etwaige Kleiderordnungen lockern oder kühle Getränke bereitstellen. Außerdem hilft auch ein flexibler Umgang mit den Arbeitszeiten: zum Beispiel, schwere körperliche Arbeiten auf die Morgenstunden zu verschieben.