Hit­ze­frei am Arbeits­platz? IHK: kein Rechts­an­spruch auf „hit­ze­frei“

Nach den hei­ßen Tem­pe­ra­tu­ren in den ver­gan­ge­nen Tagen wird zum Ende der Woche die näch­ste Hit­ze­wel­le erwar­tet. In wei­ten Tei­len Ober­fran­kens rech­nen die Meteo­ro­lo­gen wie­der mit Tem­pe­ra­tu­ren über 30 Grad Cel­si­us. Wäh­rend für die Schü­ler der Unter­richt bei hei­ßem Wet­ter oft frü­her endet, fragt sich man­cher Arbeit­neh­mer, ob er einen Anspruch auf „hit­ze­frei“ hat.

Die Ant­wort auf die­se Fra­ge, die Per­so­nal­ab­tei­lun­gen in der letz­ten Zeit häu­fi­ger an die IHK rich­ten, ist laut Gabrie­le Hohen­ner, Justi­zia­rin und Stv. Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin der IHK ein­deu­tig: „Arbeit­neh­mer haben kei­nen Rechts­an­spruch auf ‚hit­ze­frei‘.“ Zwar soll nach den soge­nann­ten „Tech­ni­schen Regeln für Arbeits­stät­ten“ die Luft­tem­pe­ra­tur in Arbeits­räu­men 26 Grad Cel­si­us nicht über­schrei­ten, aber bei dar­über lie­gen­der Außen­tem­pe­ra­tur darf in Aus­nah­me­fäl­len die Luft­tem­pe­ra­tur höher sein. „Arbeits­recht­lich kön­nen Mit­ar­bei­ter die­se Raum­tem­pe­ra­tur des­halb kaum gericht­lich durch­set­zen. Sie ist ledig­lich ein Richt­wert“, so Hohenner.

Um wie viel Grad die Luft­tem­pe­ra­tur höher sein kann und wie häu­fig die Aus­nah­me­fäl­le ein­tre­ten dür­fen, ist dabei aber nicht gesetz­lich gere­gelt. Auch der Betrieb einer Kli­ma­an­la­ge wird nicht vor­ge­schrie­ben. Steigt das Ther­mo­me­ter im Raum über 26 Grad, soll­te der Arbeit­ge­ber han­deln, z.B. indem er in den frü­hen Mor­gen­stun­den lüf­ten lässt oder die Roll­lä­den her­un­terg elas­sen wer­den. Nur die Abschir­mung vor stö­ren­der direk­ter Son­nen­ein­strah­lung, zum Bei­spiel durch Son­nen­blen­den oder Vor­hän­ge, ist kon­kret vorgeschrieben.

Für bestimm­te Arbeits­plät­ze wie Grill­stu­ben, Hoch­öfen etc. gel­ten sowie­so schon Aus­nah­men der Betriebs­tem­pe­ra­tur wegen der Eigen­art des Arbeits­plat­zes. Für Schwan­ge­re und stil­len­de Müt­ter gel­ten wegen ihrer beson­de­ren Schutz­be­dürf tig­keit auch wie­der geson­der­te Rege­lun­gen mit eigen­stän­di­gen Ausnahmen.

Zusam­men kön­nen Chefs und Mit­ar­bei­ter aber Lösun­gen suchen, um die Hit­ze zu mil­dern: Even­tu­el­le Gleit­zeit­re­ge­lun­gen aus­nut­zen, Über­stun­den abbau­en, etwa­ige Klei­der­ord­nun­gen lockern oder küh­le Geträn­ke bereit­stel­len. Außer­dem hilft auch ein fle­xi­bler Umgang mit den Arbeits­zei­ten: zum Bei­spiel, schwe­re kör­per­li­che Arbei­ten auf die Mor­gen­stun­den zu verschieben.