Toll­wut im Land­kreis Bamberg

Bei einem impor­tier­ten Hun­de­wel­pen aus Marok­ko wur­de Toll­wut nachgewiesen

Am 25. Juli wur­de vom Bay­er. Lan­des­amt für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit bei einem impor­tier­ten Hun­de­wel­pen aus dem Land­kreis Bam­berg Toll­wut nach­ge­wie­sen. Der fünf Mona­te alte Wel­pe stamm­te aus Marok­ko und war vier­zehn Tage vor Seu­chen­fest­stel­lung ein­ge­führt wor­den. Laut Impf­pass erfolg­te in Marok­ko die vor­schrifts­mä­ßi­ge Toll­wut­imp­fung. Aller­dings wur­de die, für die Ein­fuhr eben­falls gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Toll­wut-Anti­kör­per-Tier­be­stim­mung nicht durch­ge­führt und die danach erfor­der­li­che War­te­zeit von min­de­stens drei Mona­ten im Ursprungs­land eben­falls nicht ein­ge­hal­ten. Weni­ge Tage nach der Ein­fuhr erkrank­te der Jung­hund an fort­schrei­ten­der Kie­fer­läh­mung, nahm kei­ne Nah­rung mehr auf und zeig­te leicht aggres­si­ves Ver­hal­ten. Der behan­deln­de Tier­arzt reagier­te äußerst schnell und umsich­tig und äußer­te den Ver­dacht auf Toll­wut. Der erkrank­te Wel­pe wur­de ein­ge­schlä­fert und zur Unter­su­chung an das Bay­er. Lan­des­amt für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit in Ober­schleiß­heim gebracht. Der Toll­wut­ver­dacht wur­de vom Labor am näch­sten Tag bestä­tigt. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass sich der Wel­pe bereits vor oder kurz nach der Imp­fung mit dem Virus infi­ziert hat. Ein belast­ba­rer Impf­schutz besteht aber frü­he­stens drei Wochen nach erfolg­ter Impfung.

Bei der Toll­wut han­delt es sich um eine akut ver­lau­fen­de Virus­in­fek­ti­on, die noch in wei­ten Tei­len der Welt ver­brei­tet ist. Beson­ders betrof­fen sind Afri­ka, Asi­en, Mit­tel- und Süd­ame­ri­ka und Ost­eu­ro­pa. Nach Schät­zung der Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on ster­ben welt­weit jähr­lich rund 55.000 Men­schen an Toll­wut, wobei mit einer erheb­li­chen Dun­kel­zif­fer zu rech­nen ist. Emp­fäng­lich für die Infek­ti­ons­krank­heit sind alle Säu­ge­tie­re und somit auch der Mensch. Auf­grund der Gefähr­lich­keit han­delt es sich um eine anzei­ge­pflich­ti­ge Seu­che, d. h. jeder Krank­heits­ver­dacht muss sofort am zustän­di­gen Vete­ri­när­amt gemel­det wer­den. In der Regel erfolgt die Über­tra­gung auf den Men­schen durch den Biss eines toll­wut­kran­ken Tie­res. Die Toll­wut­vi­ren rufen eine Erkran­kung des zen­tra­len Ner­ven­sy­stems her­vor, die durch Bewusst­seins­stö­run­gen, Wesens­ver­än­de­run­gen und fort­schrei­ten­de Läh­mungs­er­schei­nun­gen gekenn­zeich­net ist. Nach dem Auf­tre­ten von kli­ni­schen Sym­pto­men endet die Erkran­kung in der Regel tödlich.

In den mei­sten west­li­chen Län­dern Euro­pas ist die Toll­wut durch umfas­sen­de Bekämp­fungs­maß­nah­men, ins­be­son­de­re durch die syste­ma­ti­sche Imp­fung der Füch­se mit­tels Impf­kö­der, getilgt wor­den. Deutsch­land gilt seit 2008 als „frei von Wild­toll­wut“. Haupt­ri­si­ko­fak­tor für die Wie­der­ein­schlep­pung der Toll­wut stellt der­zeit der Import von infi­zier­ten Hun­den bzw. Kat­zen aus dem Aus­land dar. Des­halb gel­ten in der EU stren­ge Vor­schrif­ten für den Rei­se­ver­kehr bzw. für die Ein­fuhr von Hun­den und Katzen.

Vor allem in Anbe­tracht der nahen­den Urlaubs­zeit war­nen die Amts­tier­ärz­te am Land­rats­amt Bam­berg ein­dring­lich davor, Tie­re (v. a. Kat­zen und Hun­de) unbe­dacht aus dem Aus­land mit nach Hau­se zu neh­men. Auch wenn die Hal­tungs­um­stän­de vie­ler die­ser Tie­re kata­stro­phal und Mit­leid erre­gend sind, müs­sen die tier­seu­chen­recht­li­chen Bestim­mun­gen streng ein­ge­hal­ten wer­den. Der aku­te Fall zeigt, wie wich­tig und sinn­voll die­se Vor­schrif­ten sind. Aus­kunft über die bestehen­den Vor­schrif­ten erhal­ten Sie am Land­rats­amt Bam­berg, Fach­be­reich Vete­ri­när­we­sen (Tel. 0951/85–751) bzw. bei den Grenz­tier­ärz­ten Ihres Ziel­flug­ha­fens. Nach wie vor wich­tig und sinn­voll ist es, trotz Seu­chen­frei­heit, auf einen gül­ti­gen Toll­wut­impf­schutz der eige­nen Hun­de bzw. Kat­zen mit Frei­gang zu ach­ten. Nicht bzw. unzu­rei­chend geimpf­te Tie­re, die Kon­takt zu einem toll­wut­kran­ken Tier hat­ten, wer­den auf behörd­li­che Anwei­sung sofort getötet.