Pres­se­mit­tei­lung der Poli­z­ein­spek­ti­on Bay­reuth-Stadt vom 26.07.2013

Symbolbild Polizei

Pkw ver­kratzt

Bay­reuth. In der Nacht vom Mitt­woch auf Don­ners­tag rich­te­te ein Unbe­kann­ter einen Sach­scha­den von ca. 400 Euro an einem gepark­ten Fahr­zeug an.

An dem sil­ber­nen Audi A 3, der in der Rose­stra­ße abge­stellt war, wur­de in die lin­ke Sei­te ein Zick-Zack-Muster in den Lack geritzt. Zeu­gen­hin­wei­se wer­den unter Tel.: 0921/506‑2130 an die PI Bay­reuth-Stadt erbeten.

Beim Put­zen geklaut

Bay­reuth. Wäh­rend ihrer Arbeits­zeit stahl eine Frau Beklei­dungs­stücke in grö­ße­rem Umfang.

Die 42-jäh­ri­ge Bay­reu­the­rin war als Rei­ni­gungs­kraft in einem Beklei­dungs­ge­schäft in einem Ein­kaufs­cen­ter in der Innen­stadt ein­ge­setzt. Am Don­ners­tag­mor­gen wur­de sie vor Geschäfts­öff­nung dabei beob­ach­tet, wie sie eine Her­ren­kra­wat­te ent­wen­de­te. Das Teil wur­de bei einer anschlie­ßen­den Taschen­kon­trol­le durch die Fili­al­lei­te­rin bei ihr auf­ge­fun­den. Durch die hin­zu­ge­zo­ge­ne Strei­fe der PI Bay­reuth-Stadt wur­de auf­grund der Umstän­de eine Woh­nungs­durch­su­chung bei der Frau durch­ge­führt. Hier­bei wur­de eine Viel­zahl an neu­wer­ti­gen Beklei­dungs- stücken, ins­be­son­de­re aus dem geschä­dig­ten Geschäft, auf­ge­fun­den. Sie füll­ten letzt­end­lich fünf gro­ße Säcke. Zur Fest­stel­lung der Her­kunft sind wei­te­re Ermitt­lun­gen nötig.

Nach Dieb­stahl Ver­käu­fe­rin­nen und Poli­zi­sten beleidigt

Bay­reuth. Einen erneu­ten Auf­tritt mit sei­nen alt­be­kann­ten Ver­hal­tens­mu­stern erlaub­te sich ein 62-jäh­ri­ger Bay­reu­ther am frü­hen Donnerstagnachmittag.

Auf­fäl­lig wur­de der Mann, weil er gegen 14 Uhr in einem Super­markt in der Fried­rich­stra­ße Kir­schen aus der Aus­la­ge nahm, die­se gleich an Ort und Stel­le ver­spei­ste und die Ker­ne auch noch zu Boden spuck­te. Auf sein Fehl­ver­hal­ten hin ange­spro­chen, belei­dig­te er die anwe­sen­den Kas­sie­re­rin­nen auf sexu­ell anzüg­li­che Wei­se. Auch die her­bei­ge­ru­fe­ne Strei­fen­be­sat­zung der PI Bay­reuth-Stadt konn­te den Mann, der immer auf­brau­sen­der und aggres­si­ver wur­de, nicht beru­hi­gen. Er muss­te schließ­lich gefes­selt wer­den. Die­se Maß­nah­me kom­men­tier­te er mit neu­er­li­chen Belei­di­gun­gen gegen­über den bei­den Beam­ten. Beim Ver­brin­gen des offen­sicht­lich Ange­trun­ke­nen in die Arrest­zel­le trat die­ser mit dem Fuß gegen den Ober­schen­kel eines Beam­ten. Die­ser blieb jedoch unver­letzt. Das gegen ihn ein gericht­li­ches Ver­bot der Alko­hol­auf­nah­me ange­ord­net ist, scheint den Mann nicht zu stö­ren. Auf rich­ter­li­che Anord­nung wur­de eine Blut­ent­nah­me durch­ge­führt und es folg­te die Aus­nüch­te­rung. Der Mann wird wegen diver­ser Ver­ge­hen angezeigt.