Müll- und Wertstoffabfuhr im Landkreis Bayreuth: Sichtbehinderungen durch Hecken und überragende Bäume

Straßenlichtraumprofil, das von Bewuchs freizuhalten ist (Grafik: Landratsamt Bayreuth)

Straßenlichtraumprofil, das von Bewuchs freizuhalten ist (Grafik: Landratsamt Bayreuth)

Auf Gehwegen und Straßen hängende Äste von Hecken und Bäumen sind nicht nur unangenehm für Fußgänger; sie stellen auch eine Gefahr für den Straßenverkehr dar, gerade wenn die Sichtverhältnisse eingeschränkt sind oder größere Fahrzeuge den Ästen ausweichen müssen. Das Landratsamt Bayreuth weist darauf hin, dass das Straßenlichtraumprofil (Höhe: 4,5 m) von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke eingehalten werden muss, d.h. alle Äste, die bis auf einer Höhe von 4,5 m in die Straße ragen, müssen beseitigt werden, um auch höheren Fahrzeugen (z.B. LKWs) die Durchfahrt zu ermöglichen.

Auch die mit der Müll- und Wertstoffabfuhr beauftragte Entsorgungsfirma ist mit entsprechend großen Fahrzeugen unterwegs. Sollte die Durchfahrt nicht ohne Behinderungen möglich sein, ist die Abfuhrfirma nicht verpflichtet, die betroffenen Straßenabschnitte zu befahren. Somit kann die Entleerung der bereitgestellten Müll- und Wertstoffbehälter dort nicht erfolgen. Um dies zu vermeiden, sollte der Bewuchs regelmäßig durch den Eigentümer kontrolliert und zurückgeschnitten werden.

Ebenso hinderlich und verkehrssicherheitsgefährend sind zu hohe Hecken oder andere Gewächse im Kreuzungsbereich, da oftmals die Sicht auf einmündende Straßen und abbiegende Fahrzeuge versperrt ist. Das Landratsamt Bayreuth weist darauf hin, dass Hecken im Kreuzungsbereich nur 80 cm hoch sein dürfen. Bitte schneiden Sie diese auf die zulässige Höhe zurück.

Weitere Auskünfte erhalten Sie im Landratsamt Bayreuth, unter Telefon 0921 / 728 282.