Ver­kehrs­re­ge­lun­gen zum Som­mer­nachts­fest in der Eremitage

Am Sams­tag, 27. Juli, fin­det in der Ere­mi­ta­ge das dies­jäh­ri­ge Som­mer­nachts­fest statt. Das Stra­ßen­ver­kehrs­amt der Stadt Bay­reuth macht in die­sem Zusam­men­hang auf geän­der­te Ver­kehrs­re­ge­lun­gen rund um den Ver­an­stal­tungs­ort aufmerksam.

Wie schon in den ver­gan­ge­nen Jah­ren, gilt auch dies­mal im Umfeld der Ere­mi­ta­ge eine beson­de­re Ver­kehrs­re­ge­lung, um zu gewähr­lei­sten, dass die Ret­tungs­we­ge frei­ge­hal­ten blei­ben, und den erheb­li­chen Besu­cher­ver­kehr rei­bungs­los abzu­wickeln. In der Ere­mi­ta­ge­stra­ße, Ere­mi­ten­hof­stra­ße, Wunau- und Steinach­stra­ße darf beid­sei­tig nicht geparkt wer­den. Die Wunau‑, Stein­ach- und Sonn­tag­stra­ße die­nen als Anfahrts­zo­nen für die Feu­er­wehr. In der Och­sen­hut und in der Königs­al­lee zwi­schen der Roll­wen­zelei und der Och­sen­hut besteht eben­falls ein beid­sei­ti­ges Haltverbot.

Die Och­sen­hut Rich­tung Königs­al­lee, die Königs­al­lee ab Och­sen­hut in Rich­tung Haupt­ein­gang der Ere­mi­ta­ge und die Ere­mi­ta­ge­stra­ße stadt­ein­wärts bis zur Sonn­tag­stra­ße wer­den wäh­rend der Ver­an­stal­tung zu Ein­bahn­stra­ßen erklärt.

Nach­dem die Park­mög­lich­kei­ten im Umfeld der Ere­mi­ta­ge erfah­rungs­ge­mäß sehr schnell belegt sein wer­den, emp­fiehlt das Stra­ßen­ver­kehrs­amt, das kosten­los zur Ver­fü­gung ste­hen­de „Park-and-Ride“-Angebot in Anspruch zu neh­men. Am Volks­fest­platz ste­hen von 16 Uhr bis ca. 3 Uhr früh, neben einer gro­ßen Zahl von Park­plät­zen, wie­der aus­rei­chend Bus­se für einen stän­di­gen Pen­del­ver­kehr zur Ere­mi­ta­ge bereit. Die Hal­te­stel­le befin­det sich am Haupt­ein­gang zur Ere­mi­ta­ge. Zusätz­lich besteht die Mög­lich­keit mit den Lini­en-Bus­sen des städ­ti­schen Ver­kehrs­be­trie­bes in Ver­bin­dung mit der Ein­tritts­kar­te ab 16 Uhr bis ca. 3 Uhr früh kosten­los zur Ere­mi­ta­ge und wie­der zurück zu fahren.

Das Stra­ßen­ver­kehrs­amt weist beson­ders dar­auf hin, dass Ver­stö­ße gegen die ange­ord­ne­te Halt­ver­bots­re­ge­lung kon­se­quent geahn­det wer­den. Fahr­zeu­ge, die unbe­rech­tigt par­ken und Ret­tungs­fahr­zeu­ge sowie den Lini­en­ver­kehr behin­dern, wird die Poli­zei unver­züg­lich abschlep­pen lassen.