In den Som­mer­fe­ri­en Geld ver­die­nen: Schü­ler und Stu­den­ten bei Feri­en­jobs unfallversichert

Die Som­mer­fe­ri­en ste­hen vor der Tür und vie­le Schü­ler und Stu­den­ten nut­zen die Zeit, um mit Feri­en­jobs dazu zu ver­die­nen. Wich­tig zu wis­sen: Auch die­se Aus­hil­fen sind bei einem Arbeits­un­fall in der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung ver­si­chert, die Bei­trä­ge für den Ver­si­che­rungs­schutz zahlt der Arbeit­ge­ber. Dar­auf weist die Kom­mu­na­le Unfall­ver­si­che­rung Bay­ern (KUVB) hin.

Aus­hil­fen und Feri­en­job­ber soll­ten aller­dings aus­führ­lich ein­ge­wie­sen wer­den oder nur Auf­ga­ben erle­di­gen, die sie auch ohne qua­li­fi­zier­te Anlei­tung bewäl­ti­gen kön­nen. Denn gera­de uner­fah­re­nen Hilfs­kräf­ten pas­sie­ren häu­fig Unfäl­le, gibt Elmar Lede­rer, Erster Direk­tor der KUVB, zu beden­ken. Zu beach­ten ist auf jeden Fall das Jugend­ar­beits­schutz­ge­setz, das regelt, ab wel­chem Alter Schü­ler wie lan­ge arbei­ten dürfen.

Der Ver­si­che­rungs­schutz gilt unab­hän­gig davon, wie lan­ge das Arbeits­ver­hält­nis besteht und wie viel der Feri­en­job­ber ver­dient. Mini­jobs sind – eben­so wie unent­gelt­li­che Prak­ti­ka – über den für das Unter­neh­men zustän­di­gen Unfall­ver­si­che­rungs­trä­ger ver­si­chert. Ob das die jewei­li­ge Fach-Berufs­ge­nos­sen­schaft, die Baye­ri­sche Lan­des­un­fall­kas­se oder die KUVB ist, weiß die Per­so­nal­ab­tei­lung des Unter­neh­mens. Übri­gens gilt der Unfall­ver­si­che­rungs­schutz auch auf dem Hin- und Rück­weg zur Arbeit.

Bei ver­si­cher­ten Unfäl­len über­nimmt die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung die Kosten für Heil­be­hand­lung, Reha­bi­li­ta­ti­on und Pfle­ge. Bei schwe­ren Unfäl­len mit blei­ben­den Schä­den erhal­ten Ver­si­cher­te eine ent­spre­chen­de Rente.

Anders ist es bei Feri­en­jobs und Prak­ti­ka im Aus­land: Hier sind Arbeits­un­fäl­le nicht über die deut­sche Unfall­ver­si­che­rung abge­deckt. Das gilt selbst dann, wenn man für die Aus­lands­toch­ter eines deut­schen Unter­neh­mens tätig ist. Wer zum Bei­spiel in den Feri­en in Ita­li­en arbei­ten will, soll­te sich schon vor der Abrei­se über die dor­ti­ge Absi­che­rung gegen Arbeits­un­fäl­le informieren.

KUVB und Baye­ri­sche Lan­des­un­fall­kas­se sind die Trä­ger der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung für die rund 1,3 Mil­lio­nen Schü­ler und Stu­die­ren­den in Bay­ern. Der Ver­si­che­rungs­schutz ist für Schü­ler und Eltern kostenfrei.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen rund um die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung gibt es unter www​.kuvb​.de.