Leser­brief: Bebau­ungs­plan 123B (Augu­sten­stra­ße in Bam­berg) – Anre­gun­gen und Bedenken

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Sehr geehr­te Damen und Herren!

Grund­sätz­li­ches

Zu begrü­ßen ist zwei­fel­los, daß ein ver­kehr­lich bereits erschlos­se­nes und weit­ge­hend ver­sie­gel­tes Gebiet im Innen­be­reich ent­wickelt wer­den soll.

Der Vor­ha­bens­trä­ger steht in öffent­li­chem Eigen­tum. Daher darf mit Fug und Recht erwar­tet wer­den, daß sei­ne Pla­nung sozia­le Belan­ge beach­tet. Neu geschaf­fe­ner Wohn­raum muß für weni­ger wohl­ha­ben­de Ein­kom­mens­schich­ten erschwing­lich sein.

Im Rah­men der Umfeld­ge­stal­tung ist dar­auf zu ach­ten, daß Kin­der auch außer­halb defi­nier­ter Spiel­flä­chen Gele­gen­heit haben, sich woh­nungs­nah alters­ge­mäß aus­zu­le­ben. Der Gestal­tung der Grün­flä­chen kommt somit neben der öko­lo­gi­schen auch eine sozia­le Auf­ga­be zu.

Ver­kehr­li­che Erschließung

Die Nähe der Bus­hal­te­stel­le ist ein wich­ti­ger Plus­punkt, eben­so die gerin­ge Ent­fer­nung in die Innen­stadt. Scham­voll ver­schwie­gen wer­den soll­te die fahr­rad­be­zo­ge­ne Infra­struk­tur. Die erwähn­ten Rad­fahr­strei­fen an der Augu­sten­stra­ße sind hin­sicht­lich Quer­schnitts und seit­li­cher Sicher­heits­räu­me weit von Regel­ma­ßen und ver­kehrs­si­che­rer Gestal­tung ent­fernt. Im Umfeld fin­det sich u. a. die unfall­träch­ti­ge Rad­ver­kehrs­füh­rung um den Wil­helms­platz, die glück­li­cher­wei­se wie der jeder Beschrei­bung spot­ten­de, vom Schön­leins­eck her­füh­ren­de Rad­weg nicht benut­zungs­pflich­tig ist.

Die Nähe wich­ti­ger Ange­bo­te (Ein­kauf, Bil­dung, …) trägt dazu bei, Ver­kehr zu ver­mei­den, ohne Mobi­li­tät ein­zu­schrän­ken. Denn Mobi­li­tät bedeu­tet nicht, auf Grund vor­ge­ge­be­ner Zwän­ge gro­ße Ent­fer­nun­gen zurück­zu­le­gen. Viel­mehr beinhal­tet sie die Mög­lich­keit, vie­le Wege­zwecke mit mög­lichst gerin­gem Auf­wand zu erfüllen.

Stell­plät­ze

Die Pla­nung bie­tet idea­le Vor­aus­set­zun­gen, ein her­vor­ra­gen­des Ange­bot durch den Umwelt­ver­bund (intel­li­gen­te Ver­net­zung der städ­te­bau­lich, sozi­al und öko­lo­gisch ver­träg­li­chen Ver­kehrs­mit­tel Gehen, Rad­fah­ren, Bahn und Bus) auf­zu­bau­en. Hier­zu sind selbst­re­dend noch ver­schie­de­ne nut­zer­ori­en­tier­te (!) Opti­mie­run­gen von­nö­ten. Da erscheint es wenig mutig, wenig in die Zukunft wei­send, den­noch einen Kfz-Stell­platz je Wohn­ein­heit vor­zu­se­hen. Dies gilt um so mehr, soll­ten künf­ti­ge Bewoh­ner gezwun­gen sein, unab­hän­gig vom Besitz eines Kraft­fahr­zeugs zur Finan­zie­rung bei­zu­tra­gen (Umla­ge der Kosten auf alle Wohn­ein­hei­ten, nicht kosten­decken­des Stell­platz­ent­gelt mit Umla­ge des Über­stands). Nach wie vor ist nicht erkenn­bar, wel­chen Bei­trag städ­ti­sche Sied­lungs- und Ver­kehrs­pla­nung zur Errei­chung der selbst­ge­steck­ten Kli­ma­schutz­zie­le lei­sten wollen.

Die Aus­sa­gen zur Fahr­rad­un­ter­brin­gung blei­ben äußerst vage: kei­ne Kapa­zi­täts­an­ga­be, abge­se­hen von der direk­ten Zugäng­lich­keit kei­ne qua­li­ta­ti­ven Fest­le­gun­gen (sozia­le Sicher­heit, Dieb­stahl­schutz, Art der Zuwe­gung und Unter­brin­gung, Berück­sich­ti­gung der Viel­zahl mög­li­cher Bau­for­men des Fahr­rads ein­schließ­lich Zube­hörs wie Anhän­ger, Kin­der­sit­ze u. a.). Hier ist drin­gen­der Nach­bes­se­rungs­be­darf gegeben.

Ener­gie, Wasser

In den Unter­la­gen fin­det sich kei­ner­lei Vor­ga­be zum Umgang mit Regen­was­ser resp. zu sei­ner Nut­zung. Des­glei­chen feh­len ent­spre­chen­de Aus­sa­gen zu Gewin­nung bzw. Ein­satz rege­ne­ra­ti­ver Ener­gie. Gera­de im Neu­bau besteht die Chan­ce, inner­städ­tisch bei­spiel­haf­te und kosten­gün­sti­ge Umset­zun­gen vorzusehen.

Schluß­an­mer­kung

Trotz ide­al­ty­pi­scher Vor­aus­set­zun­gen ver­zich­tet die vor­lie­gen­de Pla­nung auf jeg­li­chen inno­va­ti­ven Ansatz. Eine gründ­li­che Über­ar­bei­tung unter Berück­sich­ti­gung der vor­ste­hen­den Aus­füh­run­gen ist unabdingbar.

Mit freund­li­chen Grüßen
Wolf­gang Bönig