Landkreis Bayreuth: Wiedereinführung von Altkennzeichen

Landrat Hermann Hübner weist darauf hin, dass ab Donnerstag, 11.07.2013 Altkennzeichen im Bayreuther Landratsamt beantragt werden können (aufgrund einer betrieblichen Veranstaltung ist das Landratsamt Bayreuth am 10.07.2013, dem offiziellen Start der Beantragung, geschlossen). Bürgerinnen und Bürger, die an einem der früher zugelassenen Kennzeichen (neben BT auch MÜB, KEM, ESB, PEG und EBS) interessiert sind, müssen für die sog. Umkennzeichnung folgende Unterlagen bereithalten:

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die alten amtlichen Kennzeichen.

Alle Kennzeichen stehen allen Bürgern im gesamten Landkreis zur Verfügung (wobei z. B. bei dem Kennzeichen „PEG“ für Pegnitz aufgrund der jetzigen Zugehörigkeit zu mehreren Landkreisen dem Landratsamt Bayreuth nur bestimmte Nummern-Serien zugeteilt werden).

Bis auf Pegnitz, wo bereits rd. 50 Bürgerinnen und Bürger den Wunsch nach einem Altkennzeichen geäußert haben, ist die Nachfrage derzeit noch
verhalten. Landrat Hermann Hübner: „Damit halten wir eine neue Dienstleistung bereit und haben dem Bürgerwunsch Rechnung getragen.“