MdL Edu­ard Nöth: Land­schaft nicht durch Wind­kraft­an­la­gen beschädigen

„Ich ste­he voll und ganz zur Ener­gie­wen­de und daher auch zur ver­stärk­ten Nut­zung der Wind­kraft, ich set­ze dabei aber auf einen land­schafts­ver­träg­li­chen Aus­bau, der auch von der Bevöl­ke­rung im länd­li­chen Raum akzep­tiert wer­den kann. Gera­de bei uns in der wun­der­schö­nen Frän­ki­schen Schweiz darf die traum­haft schö­ne Land­schaft nicht durch Wind­kraft­an­la­gen beein­träch­tigt bzw. beschä­digt wer­den“, so die Hal­tung des CSU-Abge­ord­ne­ten Edu­ard Nöth, die er seit dem Beschluss zur Ener­gie­wen­de ver­tritt. Es gibt in Bay­ern für die laut Aus­bau­plan not­wen­di­gen 1500 Wind­rä­der (559 ste­hen bereits) genü­gend Flä­chen. Die regio­na­len Pla­nungs­ver­bän­de haben für rund 3500 Anla­gen Vor­rang­ge­bie­te aus­ge­wie­sen bzw. in der Anhörung.

MdL Edu­ard Nöth begrüßt in die­sem Zusam­men­hang die Bun­des­rats­in­itia­ti­ve der Län­der Bay­ern und Sach­sen, den Abstand bei künf­ti­gen Geneh­mi­gun­gen zur Wohn­be­bau­ung auf das Zehn­fa­che der Höhe eines Wind­ra­des fest­zu­le­gen. Dies sind wir v.a. den Bür­gern schul­dig, die sich in har­ter Arbeit Wohn­ei­gen­tum erwirt­schaf­tet haben und in ihrem Eigen­tums­recht geschützt wer­den müs­sen. Man muss des­halb nicht bis auf 800 m den Wohn­ei­gen­tü­mern „auf den Leib“ rücken.

Wie Edu­ard Nöth mit­teilt, sol­len nun über eine Ände­rung des Bau­ge­setz­bu­ches die Bun­des­län­der eine Län­der­öff­nungs­klau­sel erhal­ten, die die ange­streb­te Abstands­re­ge­lung zur Wohn­be­bau­ung vom 10-fachen der Höhe der Anla­ge ermög­licht. Der Forch­hei­mer Stimm­kreis­ab­ge­ord­ne­te Edu­ard Nöth begrüßt die viel­fäl­ti­gen Bür­ger­initia­ti­ven im Land­kreis Forch­heim, zuletzt die im Raum Pinz­berg. Ihre Kla­ge über zu kur­ze Abstän­de zur Wohn­be­bau­ung, aber auch über mög­li­che Land­schafts­zer­stö­run­gen durch WKA sei­en mehr als ver­ständ­lich. Er ermun­ter­te sie daher in ihrem Pro­test. Die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung und die CSU, so Edu­ard Nöth in einem Schrei­ben an die Ver­tre­ter der Initia­tiv­grup­pen, haben „ver­stan­den“, den berech­tig­ten Pro­test auf­ge­nom­men und Lösungs­vor­schlä­ge eingebracht.