Leserbrief: "Fahrradhelme beweisen sich als Lebensretter?"

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Sehr geehrte Damen und Herren!

„757 Verkehrsunfälle mit drei getöteten und 455 verletzten Fahrradfahrern im vergangenen Jahr in Oberfranken verdeutlichen das Risiko dieser Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr“, läßt die Polizei über die Medien verlauten. Doch die genannten Zahlen verdeutlichen gar nichts.

Aussagekräftig wäre erst ein Vergleich mit der Zahl aller Verkehrsunfälle, aller Getöteten und aller Verletzten in Oberfranken in Relation zum Anteil der jeweiligen Verkehrsmittel an der Mobilität. So trug das Fahrrad im selben Zeitraum 7,9 % zum Unfallgeschehen in der Stadt Bamberg bei. Sein Verkehrsanteil liegt nach Angaben der Stadtverwaltung bei fast 23 %. Nicht einmal jeder dreißigste Unfall wurde durch eine/n Radfahrer/in verursacht.

„Viele von ihnen erleiden zum Teil schwere oder sogar tödliche Kopfverletzungen“, fährt die Polizei fort und „mahnt deshalb zum Tragen von Fahrradhelmen“. Auch hier vermeidet sie konkrete Angaben, welche diese Aussage untermauern könnten. Insbesondere der Zusammenhang mit dem jeweiligen Unfallhergang fehlt.

Tatsächlich bietet der Fahrradhelm nur einen sehr bedingten Schutz. Gegen einen Aufprall, hinter dem das eigene Körpergewicht liegt, ggf. durch die beim Sturz mitgenommene Fahrgeschwindigkeit verstärkt, kann er kaum helfen. Mißachtung der für den Radweg geltenden Vorfahrt und unachtsam aufgerissene Autotüren, aber auch schadhafte Fahrwege sind mögliche Ursachen solcher Stürze.

Es gibt Erkenntnisse, die eine strenge Parallelität bei der Zahl verkehrsunfallbedingter Kopfverletzungen radfahrender und zu Fuß gehender Kinder aufzeigen, unabhängig von der Helmtragequote. Dies legt die Vermutung nahe: Nicht Helme, sondern die Entwicklungen im Verkehrsgeschehen üben den entscheidenden Einfluß aus. Vor wenigen Jahren erst ergab sich: Radverkehrsaufkommen stieg, Helmtragequote sank, Kopfverletzungen bei Radler/inne/n gingen zurück.

Wie vorstehend bereits erwähnt, bietet der Helm einen, wenngleich geringen, Schutz. Deshalb ist gegen eine entsprechende Empfehlung wenig einzuwenden. Die Polizei indes verfolgt augenscheinlich andere Ziele:

So soll wohl der Boden für die Einführung einer allgemeinen Fahrradhelmpflicht bereitet werden. Die wiederum hätte gravierende Folgen, wie sich anderorts gezeigt hat: Der Radverkehr ginge deutlich zurück. Das Risiko derer, die weiterhin radelten, stiege erheblich an, da sie nicht mehr zum gewohnten Straßenbild gehörten. Die gesundheitlichen Langzeitfolgen auf Grund zunehmenden Bewegungsmangels sind kaum abzuschätzen.

Ursachen schwerer Unfälle liegen oft in der Verkehrsgestaltung: mangelhafte Wegeoberflächen, gefährliche Linienführung (mangelnder Sichtkontakt, fehlende Sicherheitsräume zu seitlichen Hindernissen, fließendem oder ruhendem Kraftverkehr), schwer erkennbare Hindernisse. Die Fokussierung der behördlichen Öffentlichkeitsarbeit auf den Fahrradhelm soll offenkundig von diesen Verantwortlichkeiten ablenken.

Nicht nur tendenziöse Pressemeldungen der Bamberger wie der oberfränkischen Polizei lassen durchblicken, daß die Behörde dem Verkehrsmittel Fahrrad ablehnend gegenübersteht. Ist da der Verdacht, sie wolle tatsächlich auf weniger Fahrradverkehr hinwirken, von der Hand zu weisen? Noch einmal das Beispiel der Stadt Bamberg: Mit Unterstützung und auf Betreiben der Polizei werden hochgefährliche Radwege als benutzungspflichtig angeordnet. Grundsätzlich gilt in der Stadt, daß sich die Dimensionierung der Radverkehrsanlagen an den niedrigstmöglichen Werten orientiert – wenn überhaupt. Dennoch ist der Radverkehrsanteil hoch, die Unfallquote im Verhältnis niedrig. Glaubt man hingegen der behördlichen Pressearbeit, stellt das Fahrrad den Risikofaktor im Verkehr überhaupt dar.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bönig
Martin-Ott-Straße 8
96049 Bamberg-Gaustadt