Fahr­rad­hel­me bewei­sen sich als Lebensretter

Symbolbild Polizei

OBER­FRAN­KEN. 757 Ver­kehrs­un­fäl­le mit drei getö­te­ten und 455 ver­letz­ten Fahr­rad­fah­rer im ver­gan­ge­nen Jahr in Ober­fran­ken ver­deut­li­chen das Risi­ko die­ser Ver­kehrs­teil­neh­mer im Stra­ßen­ver­kehr. Vie­le von ihnen erlei­den zum Teil schwe­re oder sogar töd­li­che Kopf­ver­let­zun­gen, wie der Fall einer gestürz­ten Rad­fah­re­rin am Wochen­en­de in Wei­den­berg, Lkr. Bay­reuth zeig­te. Die Ober­frän­ki­sche Poli­zei mahnt des­halb zum Tra­gen von Fahr­rad­hel­men, wodurch ein Groß­teil die­ser Ver­let­zun­gen ver­mie­den oder gemil­dert wer­den können.

Die 64-jäh­ri­ge Fahr­rad­fah­re­rin war am frü­hen Sonn­tag­mor­gen in Wei­den­berg mit ihrem Fahr­rad auf dem Nach­hau­se­weg, als sie plötz­lich vom Rad stürz­te. Dabei schlug die Frau der­art unglück­lich auf den Bord­stein auf, dass sie mas­si­ve Kopf­ver­let­zun­gen erlitt, denen sie noch an der Unfall­stel­le erlag. Wie die Ermitt­ler der Poli­zei­in­spek­ti­on Bay­reuth-Land fest­stell­ten, hat­te die 64-Jäh­ri­ge kei­nen Fahr­rad­helm getragen.

Um der­ar­ti­ge Gefah­ren zu redu­zie­ren, mahnt die Poli­zei bei einer Fahr­rad­tour stets einen Helm zu tra­gen. Bei der Ein­kaufs­fahrt genau­so wie beim Aus­flug, im Stra­ßen­ver­kehr eben­so wie beim Moun­tain-Bike-Fah­ren oder auf der BMX-Strecke. Vor allem für Kin­der, die im Stra­ßen­ver­kehr beson­ders gefähr­det sind, ist ein Fahr­rad­helm unentbehrlich.

Über­all wer­den heu­te gute Hel­me ange­bo­ten, die leicht sind, sich ange­nehm tra­gen las­sen und dar­über hin­aus attrak­tiv aus­se­hen. Fah­ren auch Sie nur noch mit Helm! Sie ver­rin­gern damit das Risi­ko gefähr­li­cher Kopf­ver­let­zun­gen deutlich.

Den für Sie rich­ti­gen Fahr­rad­helm fin­den Sie in Kauf­häu­sern, Super­märk­ten oder bei Fahr­rad­händ­lern. Las­sen Sie sich oder Ihrem Kind den Helm vom Ver­kaufs­per­so­nal rich­tig anpas­sen und ein­stel­len. Der Helm muss gera­de sit­zen und darf nicht nach hin­ten (freie Stirn) oder vor­ne (frei­er Hin­ter­kopf) gekippt getra­gen wer­den. Die Rie­men sol­len ein Drei­eck um das Ohr bil­den. Die Hel­me bestehen in der Regel aus einer zwei Zen­ti­me­ter dicken Schaum­stoff­scha­le. Vie­le Hel­me haben zusätz­lich einen har­ten Kunst­stoff­man­tel. Ange­bo­ten wer­den die Hel­me in vie­len Varia­tio­nen und Farben.

Ihre Ober­frän­ki­sche Poli­zei empfiehlt:

  • Gehen Sie mit gutem Bei­spiel vor­an und tra­gen Sie selbst einen Helm. Dann kön­nen Sie auch Ihre Kin­der von der Not­wen­dig­keit des Helm­tra­gens überzeugen.
  • Im Stra­ßen­ver­kehr soll­ten Rad­ler auf Signal­wir­kung set­zen. Um bes­ser gese­hen zu wer­den, sind nicht nur bei Fahr­rad und Beklei­dung, son­dern auch beim Helm leuch­ten­de Far­ben zu bevorzugen.
  • Nach einem schwe­ren Sturz muss der Helm durch einen neu­en ersetzt wer­den. Der Helm kann fei­ne Haar­ris­se haben, was die Schutz­wir­kung beim näch­sten Sturz erheb­lich verringert.
  • Den­ken Sie immer dar­an: Der Helm kann kei­ne Unfäl­le ver­hin­dern, er kann nur die Fol­gen von Unfäl­len ver­mei­den oder mil­dern. Des­halb gilt auch mit Helm: Augen auf im Straßenverkehr!
  • Da die ver­wen­de­ten Mate­ria­li­en hit­ze­emp­find­lich sind, ist es rat­sam den Helm nicht im Auto oder son­sti­gen stark auf­ge­heiz­ten Orten lie­gen lassen.