Landratsamt Forchheim: Finanzielle Hilfe für vom Hochwasser geschädigte Bürger

Das Kabinett hat sich am 05.06.2013 mit der Situation nach dem schweren Hochwasser der letzten Tage befasst und Hilfemaßnahmen für die Geschädigten beschlossen. Als erste schnelle und unbürokratische Hilfe soll in Notsituationen schnellstmöglich ein „Sofortgeld“ ausgezahlt werden.

Zusätzlich zu den bestehenden Hilfsprogrammen wird die Soforthilfe für Privathaushalte, Unternehmen und land- und forstwirtschaftliche Betriebe gewährt. Das Sofortgeld beträgt 1.500 € pro Haushalt. Bei Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beträgt das Sofortgeld bis zu 5.000 €. In besonderen Härtefällen sind auch höhere Beträge möglich.
Das Sofortgeld wird als Zuschuss gewährt, wenn

  • ein Schaden durch das Hochwasser Ende Mai/Anfang Juni entstanden ist,
  • die Mittel zur Ersatzbeschaffung von durch das Hochwasser zerstörtem Hausrat oder Betriebsvermögen verwendet werden.

Es reicht zunächst aus, dass versichert wird, dass das Sofortgeld für Ersatzbeschaffungen verwendet wird. Wird nur Sofortgeld beantragt, sind ein Schadens- und anschließender Verwendungsnachweis nicht zu führen.

Das Sofortgeld wird auf anschließend gezahlte weitere Hilfen angerechnet. Erhalten Geschädigte Versicherungsleistungen, ist das Sofortgeld zurückzuzahlen. Übersteigt das Sofortgeld die Versicherungsleistung, ist die Rückzahlung auf die Höhe der Versicherungsleistung beschränkt.
Anträge auf Gewährung von Soforthilfen sind bei den Gemeinden und beim Landratsamt erhältlich oder auf der Homepage der Regierung von Oberfranken abrufbar. Weitere Fragen richten Sie bitte an die Telefonnumer 09191 / 86-3109.