Ver­fol­gungs­fahrt – Haft­be­feh­le gegen Flüch­ti­ge erlassen

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Coburg

LAND­KREIS KRO­NACH. Die ersten Ermitt­lungs­er­geb­nis­se der Staats­an­walt­schaft Coburg und der Poli­zei­in­spek­ti­on Kro­nach führ­ten zu Haft­be­feh­len gegen einen 34-Jäh­ri­gen und eine 21-Jäh­ri­ge. Ein 20-Jäh­ri­ger wur­de nach Abschluss der poli­zei­li­chen Maß­nah­men wie­der auf frei­en Fuß gesetzt.

Am Mon­tag­nach­mit­tag konn­ten die drei aus Thü­rin­gen stam­men­den Straf­tä­ter nach einer Ver­fol­gungs­fahrt in einem Wald­stück bei Hes­sel­bach fest­ge­nom­men wer­den. Sie hat­ten sich mit ihrem wein­ro­ten Audi A4 fest­ge­fah­ren. Nach bis­he­ri­gem Stand der Ermitt­lun­gen hat das Trio bereits am Mon­tag­früh an einer Tank­stel­le in Ebers­dorf bei Coburg den Audi betankt ohne zu bezah­len. Auch am Nach­mit­tag bedien­ten sie sich in Nai­la an einer Tank­stel­le und fuh­ren davon. Die 21-jäh­ri­ge Fah­re­rin, die nicht im Besitz einer gül­ti­gen Fahr­erlaub­nis ist, ent­zog sich dann in Kro­nach einer Kon­trol­le und gefähr­de­te bei der Flucht meh­re­re Ver­kehrs­teil­neh­mer. Bei ihrer Fest­nah­me stell­ten die Ein­satz­kräf­te deut­li­che Anzei­chen von Dro­gen­kon­sum fest.

Die an dem Fahr­zeug ange­brach­ten Kenn­zei­chen aus dem Zulas­sungs­be­reich Bam­berg waren von dem 34-Jäh­ri­gen Tage zuvor in Bam­berg gestoh­len wor­den. Im Zuge der Ermitt­lun­gen stell­te sich her­aus, dass der wein­ro­te Audi A4 zwar dem 34-Jäh­ri­gen gehört, das Fahr­zeug aber weder zuge­las­sen, noch ver­si­chert ist.

Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Coburg erließ der zustän­di­ge Ermitt­lungs­rich­ter beim Amts­ge­richt Kro­nach Haft­be­fehl gegen die 21-Jäh­ri­ge und gegen den 34-Jäh­ri­gen. Wäh­rend die Frau umge­hend in eine Justiz­voll­zugs­an­stalt ein­ge­lie­fert wor­den ist, ist der Haft­be­fehl gegen den Mann unter Auf­la­gen außer Voll­zug gesetzt wor­den. Die Ermitt­lun­gen der Poli­zei Kro­nach dau­ern an.