Bam­ber­ger FDP for­dert: „Alko­hol­ver­bot auf der Unte­ren Brücke aufheben!“

Pöh­ner kri­ti­siert „Ver­bots­wahn“ und Bam­ber­ger Sat­zungs­dschun­gel – Gieh­ler kün­digt im Fal­le der zusätz­li­chen Ein­füh­rung eines Mit­führ­ver­bots von Alko­hol ein Bür­ger­be­geh­ren an

Als “Behör­den­will­kür“ und „Ver­bots­wahn“ kri­ti­siert Bam­bergs FDP-Orts­vor­sit­zen­der Mar­tin Pöh­ner die nun zufäl­lig im Frän­ki­schen Tag ver­öf­fent­lich­te Rege­lung, dass auf der Unte­ren Brücke in Bam­berg und in ganz bestimm­ten wei­te­ren Berei­chen der Innen­stadt ein Alko­hol­ver­bot in öffent­li­chen Raum besteht. „Auf der Unte­ren Brücke herrscht in den Som­mer­mo­na­ten eine super Atmo­sphä­re, wenn Men­schen unter­schied­lich­sten Alters zusam­men­kom­men und ganz fried­lich ein Glas Wein oder ein Bier vor der Kulis­se des Welt­kul­tur­er­bes zu genie­ßen“, betont Pöh­ner. „Dass das ver­bo­ten sein soll ist, obwohl es kei­ne nen­nens­wer­ten Pro­ble­me gibt und oben­drein nahe­zu nie­mand etwas von die­sem Ver­bot weiß, ist doch Wahn­sinn“, meint der FDP-Orts­vor­sit­zen­de. Die net­te Atmo­sphä­re und gemüt­li­che Stim­mung auf der Unte­ren Brücke sym­bo­li­sie­re ein wich­ti­ges Stück Welt­of­fen­heit Bam­bergs. Pöh­ner for­dert des­halb den Stadt­rat umge­hend auf, das Alko­hol­ver­bot min­de­stens auf der Unte­ren Brücke auf­zu­he­ben und damit Rechts­si­cher­heit her­zu­stel­len. Auch für die übri­gen Berei­che der Innen­stadt soll­te das Alko­hol­ver­bot auf sei­ne Not­wen­dig­keit über­prüft wer­den, meint Pöh­ner. „Es soll­te ent­we­der ganz auf­ge­ho­ben oder auf einen engen Bereich um den Max­platz ein­ge­schränkt werden.“

„Man kann bei dem Sat­zungs­dschun­gel, den der Frän­ki­sche Tag in sei­nem Bericht auf­ge­deckt hat, doch von kei­nem Bür­ger erwar­ten, dass er selbst drauf kommt, dass der Alko­hol­kon­sum auf der Unte­ren Brücke und in ganz bestimm­ten Berei­chen der Innen­stadt ver­bo­ten ist“, meint Pöh­ner. Wenn man dann oben­drein Buß­gel­der ver­hängt, ohne dass das Ver­bot durch Schil­der oder eine wie­der­hol­te öffent­li­che Bekannt­ma­chung auch in der ört­li­chen Tages­zei­tung ver­öf­fent­licht wird, gren­ze das an Behör­den­will­kür, so der FDP-Ortsvorsitzende.

FDP-Kreis­vor­sit­zen­der Jobst Gieh­ler erteilt Über­le­gun­gen, das Alko­hol­ver­bot in der Bam­ber­ger Fuß­gän­ger­zo­ne auch noch zu ver­schär­fen und sogar das Mit­füh­ren von Alko­hol zu ver­bie­ten, eine kla­re Absa­ge. „Natür­lich möch­te nie­mand über­mä­ßi­gen Alko­hol­kon­sum an öffent­li­chen Plät­zen. Doch es ist eine erschrecken­de Vor­stel­lung, dass künf­tig Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in der Fuß­gän­ger­zo­ne kon­trol­liert und ggf. wegen des Mit­füh­rens von Alko­hol im Ruck­sack oder der Tasche belangt wer­den.“ Für den Fall, dass der Stadt­rat eine sol­che Ver­schär­fung beschlie­ßen soll­te, wer­de die FDP ein Bür­ger­be­geh­ren dage­gen auf die Bei­ne stel­len, kün­digt er an. Gieh­ler stellt außer­dem klar, dass die neue lan­des­ge­setz­li­che Rege­lung ledig­lich eine Ermäch­ti­gung für beson­ders pro­ble­ma­ti­sche Fäl­le sei. „In Bam­berg gibt es über­haupt kei­ne Stel­le, an der ein sol­ches ver­schärf­tes Ver­bot zu recht­fer­ti­gen ist. Das wäre ein abso­lut unver­hält­nis­mä­ßi­ger Ein­griff in die Frei­heit der Men­schen in unse­rer Stadt“, unter­streicht der FDP-Kreisvorsitzende.