Bamberger FDP fordert: "Alkoholverbot auf der Unteren Brücke aufheben!"

Pöhner kritisiert „Verbotswahn“ und Bamberger Satzungsdschungel – Giehler kündigt im Falle der zusätzlichen Einführung eines Mitführverbots von Alkohol ein Bürgerbegehren an

Als “Behördenwillkür“ und „Verbotswahn“ kritisiert Bambergs FDP-Ortsvorsitzender Martin Pöhner die nun zufällig im Fränkischen Tag veröffentlichte Regelung, dass auf der Unteren Brücke in Bamberg und in ganz bestimmten weiteren Bereichen der Innenstadt ein Alkoholverbot in öffentlichen Raum besteht. „Auf der Unteren Brücke herrscht in den Sommermonaten eine super Atmosphäre, wenn Menschen unterschiedlichsten Alters zusammenkommen und ganz friedlich ein Glas Wein oder ein Bier vor der Kulisse des Weltkulturerbes zu genießen“, betont Pöhner. „Dass das verboten sein soll ist, obwohl es keine nennenswerten Probleme gibt und obendrein nahezu niemand etwas von diesem Verbot weiß, ist doch Wahnsinn“, meint der FDP-Ortsvorsitzende. Die nette Atmosphäre und gemütliche Stimmung auf der Unteren Brücke symbolisiere ein wichtiges Stück Weltoffenheit Bambergs. Pöhner fordert deshalb den Stadtrat umgehend auf, das Alkoholverbot mindestens auf der Unteren Brücke aufzuheben und damit Rechtssicherheit herzustellen. Auch für die übrigen Bereiche der Innenstadt sollte das Alkoholverbot auf seine Notwendigkeit überprüft werden, meint Pöhner. „Es sollte entweder ganz aufgehoben oder auf einen engen Bereich um den Maxplatz eingeschränkt werden.“

„Man kann bei dem Satzungsdschungel, den der Fränkische Tag in seinem Bericht aufgedeckt hat, doch von keinem Bürger erwarten, dass er selbst drauf kommt, dass der Alkoholkonsum auf der Unteren Brücke und in ganz bestimmten Bereichen der Innenstadt verboten ist“, meint Pöhner. Wenn man dann obendrein Bußgelder verhängt, ohne dass das Verbot durch Schilder oder eine wiederholte öffentliche Bekanntmachung auch in der örtlichen Tageszeitung veröffentlicht wird, grenze das an Behördenwillkür, so der FDP-Ortsvorsitzende.

FDP-Kreisvorsitzender Jobst Giehler erteilt Überlegungen, das Alkoholverbot in der Bamberger Fußgängerzone auch noch zu verschärfen und sogar das Mitführen von Alkohol zu verbieten, eine klare Absage. „Natürlich möchte niemand übermäßigen Alkoholkonsum an öffentlichen Plätzen. Doch es ist eine erschreckende Vorstellung, dass künftig Bürgerinnen und Bürger in der Fußgängerzone kontrolliert und ggf. wegen des Mitführens von Alkohol im Rucksack oder der Tasche belangt werden.“ Für den Fall, dass der Stadtrat eine solche Verschärfung beschließen sollte, werde die FDP ein Bürgerbegehren dagegen auf die Beine stellen, kündigt er an. Giehler stellt außerdem klar, dass die neue landesgesetzliche Regelung lediglich eine Ermächtigung für besonders problematische Fälle sei. „In Bamberg gibt es überhaupt keine Stelle, an der ein solches verschärftes Verbot zu rechtfertigen ist. Das wäre ein absolut unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheit der Menschen in unserer Stadt“, unterstreicht der FDP-Kreisvorsitzende.