Ober­frän­ki­sche Poli­zei gibt Tipps gegen Fahrraddiebstahl

Symbolbild Polizei

Guter Rat ist nicht teu­er – ein neu­es Rad hin­ge­gen schon

OBER­FRAN­KEN. Tipps und guten Rat bekom­men Sie von Ihrer Poli­zei. So gilt es, jetzt mit Beginn der Rad­sai­son bestimm­te Maß­nah­men zu ergrei­fen, um es den Lang­fin­gern schwer zu machen.

Denn Fahr­rä­der sind nach wie vor auch in Ober­fran­ken begehr­te Dieb­stahls­ob­jek­te: mit 1.740 gestoh­le­nen Fahr­rä­dern wur­de 2012 das Vor­jah­res­ni­veau fast erreicht (Rück­gang ledig­lich um 9 Fäl­le). Der Ent­wen­dungs­scha­den von über 649.000 Euro spricht für die Hoch­wer­tig­keit der ent­wen­de­ten Fahr­rä­der. Dabei rei­chen oft schon ein­fa­che Maß­nah­men, um den Die­ben die Tour zu vermasseln.

„Dieb­stahl­schutz von Fahr­rä­dern beginnt mit einem guten Schloss. Am besten eig­nen sich hier­für mas­si­ve Stahlketten‑, Bügel- oder Pan­zer­ka­bel­schlös­ser. Damit soll­te das Fahr­rad an einem festen Gegen­stand ange­schlos­sen wer­den, zum Bei­spiel an einem Fahr­rad­stän­der, damit es nicht weg­ge­tra­gen wer­den kann“, erklärt Prof. Dr. Wolf Ham­mann, Vor­sit­zen­der der Poli­zei­li­chen Kri­mi­nal­prä­ven­ti­on der Län­der und des Bun­des (ProPK). Das gel­te ins­be­son­de­re für gro­ße Stell­plät­ze, wie zum Bei­spiel an Bahn­hö­fen, Bädern oder Sport- und Frei­zeit­ein­rich­tun­gen, da die­se Orte bei Fahr­rad­die­ben sehr beliebt sei­en, so Ham­mann weiter.

Wenn das Fahr­rad weg ist, ist es das Wich­ti­ge, das Auf­fin­den zu erleich­tern. Neben einem geeig­ne­ten Schloss und einer indi­vi­du­el­len Kenn­zeich­nung hilft hier ein poli­zei­li­cher Fahr­rad­pass, den es auch als kosten­lo­se App für iPho­nes und Android-Smart­phones gibt.

Grund­sätz­lich ist ein indi­vi­du­el­le Kenn­zeich­nung des Fahr­rads wich­tig, um die­ses zwei­fels­frei iden­ti­fi­zie­ren zu kön­nen, zum Bei­spiel durch eine indi­vi­du­el­le Rah­men­num­mer. Die­se ist bei vie­len in Deutsch­land ver­kauf­ten Rädern in den Rah­men ein­ge­schla­gen. Mög­lich ist auch, selbst eine zusätz­li­che, indi­vi­du­el­le Kenn­zeich­nung anzu­brin­gen, zum Bei­spiel durch Ein­gra­vie­ren einer Indi­vi­du­al­num­mer. Die Poli­zei emp­fiehlt eine Fahr­rad­co­die­rung (mit Kraft­fahr­zeug­kenn­zei­chen, Gemein­de­schlüs­sel, Stra­ßen­schlüs­sel, Haus­num­mer und Initia­len). Damit kann sie die Wohn­an­schrift des Eigen­tü­mers ermit­teln. Beim Fach­händ­ler erfah­ren Rad­be­sit­zer, wo sie ihr Rad codie­ren las­sen können.

Um das Wie­der­auf­fin­den eines gestoh­le­nen Fahr­rads zu erleich­tern, ist ein sorg­fäl­tig aus­ge­füll­ter Fahr­rad­pass Vor­aus­set­zung. Dar­in ste­hen die zur Iden­ti­fi­zie­rung des Rads not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen, zum Bei­spiel die Rah­men­num­mer. Die­se hilft gestoh­le­ne Räder zwei­fels­frei zu iden­ti­fi­zie­ren und den recht­mä­ßi­gen Eigen­tü­mer aus­fin­dig zu machen. Der Fahr­rad­pass soll­te sicher ver­wahrt wer­den, z.B. bei den per­sön­li­chen Unterlagen.

Wer im Besitz eines Smart­phones ist, kann die kosten­lo­se FAHR­RAD­PASS-App der Poli­zei für iPho­nes (http://​itu​nes​.apple​.com/​d​e​/​a​p​p​/​f​a​h​r​r​a​d​p​a​s​s​/​i​d​4​3​8​0​7​2​9​4​2​?​m​t=8) und Android-Smart­phones (https://​play​.goog​le​.com/​s​t​o​r​e​/​s​e​a​r​c​h​?​q​=​f​a​h​r​r​a​d​p​a​s​s​&​c​=​a​pps) nut­zen. Mit der App kön­nen alle für eine Iden­ti­fi­zie­rung wich­ti­gen Daten pro­blem­los gespei­chert wer­den: die Rah­men- und Codier­num­mer, Anga­ben zu Rad­typ, Her­stel­ler und Modell, eine genaue Beschrei­bung des Rads sowie Fotos. Dar­über hin­aus las­sen sich die Anga­ben meh­re­rer Räder über die App pro­blem­los ver­wal­ten. Alle Daten kön­nen zudem aus­ge­druckt oder per Mail im Text­for­mat oder als PDF-Anhang ver­schickt wer­den, zum Bei­spiel um sie im Not­fall sofort an die Poli­zei bezie­hungs­wei­se den Ver­si­che­rer wei­ter­lei­ten zu kön­nen. Und: Der Rad­be­sit­zer hat die Daten auf dem Smart­phone immer dabei.

Wei­te­re Tipps, wie sich Fahr­rad­be­sit­zer vor Die­ben schüt­zen kön­nen, fin­den sie im Falt­blatt „Guter Rat ist nicht teu­er. Und der Ver­lust Ihres Rades?“. Das Falt­blatt liegt bei den ört­li­chen (Kriminal-)Polizeilichen Bera­tungs­stel­len aus, kann aber auch über die App und im Inter­net her­un­ter­ge­la­den werden:
http://​www​.poli​zei​-bera​tung​.de/​m​e​d​i​e​n​a​n​g​e​b​o​t​/​d​e​t​a​i​l​s​/​f​o​r​m​/​7​/​2​5​.​h​tml

Pro­fil Pro­gramm Poli­zei­li­che Kriminalprävention

Das Pro­gramm Poli­zei­li­che Kri­mi­nal­prä­ven­ti­on der Län­der und des Bun­des (ProPK) ver­folgt das Ziel, die Bevöl­ke­rung, Mul­ti­pli­ka­to­ren, Medi­en und ande­re Prä­ven­ti­ons­trä­ger über Erschei­nungs­for­men der Kri­mi­na­li­tät und Mög­lich­kei­ten zu deren Ver­hin­de­rung auf­zu­klä­ren. Dies geschieht unter ande­rem durch kri­mi­nal­prä­ven­ti­ve Pres­se- und Öffent­lich­keits­ar­beit und durch die Ent­wick­lung und Her­aus­ga­be von Medi­en, Maß­nah­men und Kon­zep­ten, wel­che die ört­li­chen Poli­zei­dienst­stel­len und ande­re Ein­rich­tun­gen, zum Bei­spiel Schu­len, in ihrer Prä­ven­ti­ons­ar­beit unterstützen