Auch in die­sem Jahr wie­der Stor­chen­paar in Oberkonnersreuth

Abbren­nen von Feu­er­wer­ken ver­ur­sacht Panik bei den Weißstörchen

Storchenpaar in Oberkonnersreuth

Stor­chen­paar in Oberkonnersreuth

Auf dem Schlot der ehe­ma­li­gen Braue­rei in Ober­kon­ners­reuth hat sich auch in die­sem Früh­jahr wie­der ein Stor­chen­paar ein­ge­fun­den. Um den vom Aus­ster­ben bedroh­ten Vögeln eine unge­stör­te Brut­zeit zu ermög­li­chen, soll­te das Abbren­nen von Feu­er­wer­ken im Orts­kern von Ober­kon­ners­reuth wäh­rend der Brut­zeit von April bis August unter­blei­ben. Dar­auf weist das Umwelt­amt der Stadt in einer Pres­se­mit­tei­lung hin.

Der Weiß­storch gehör­te einst zu den am wei­te­sten ver­brei­te­ten Brut­vö­geln in Euro­pa. Jahr­hun­der­te lang war er auch in vie­len deut­schen Dör­fern zu Hau­se. Mitt­ler­wei­le ist der Weiß­storch in Deutsch­land stark gefähr­det, wenn­gleich sich die Popu­la­ti­on in Bay­ern in den letz­ten Jah­ren etwas erholt hat. Die Ursa­chen für den Rück­gang sind ver­schie­de­ner Natur. Man weiß heu­te, dass min­de­stens 60 Pro­zent der bei uns ver­un­glück­ten Weiß­stör­che durch Strom­schlä­ge an Masten umkom­men. Eine wei­te­re wich­ti­ge Ursa­che für den Rück­gang der Stor­chen­po­pu­la­ti­on sind die sich rapi­de ver­schlech­tern­den Ernäh­rungs­be­din­gun­gen. Die Ent­wäs­se­rung von Feucht­wie­sen, die Besei­ti­gung von Gewäs­sern (Alt­wäs­ser, Tüm­pel, Wie­sen­grä­ben) und Fluss­re­gu­lie­run­gen sowie die inten­si­ver wer­den­de Nut­zung von Grün­land schmä­lern die Über­le­bens­chan­ce einer Storchenbrut.

Wie das Umwelt­amt der Stadt Bay­reuth mit­teilt, ist in den letz­ten Jah­ren eine neue Gefahr hin­zu­ge­kom­men, näm­lich das Abbren­nen von Feu­er­wer­ken in der Näher von Stor­chen­hor­sten. Dies kann dazu füh­ren, dass die Alt­vö­gel panik­ar­tig das Gele­ge oder die Jung­vö­gel ver­las­sen; die Gele­ge küh­len aus und ster­ben ab, die Jung­vö­gel ver­hun­gern oder wer­den die Beu­te von Greifvögeln.

Auf dem Schlot der ehe­ma­li­gen Braue­rei in Ober­kon­ners­reuth hat sich jetzt wie­der ein Stor­chen­paar ein­ge­fun­den. Im Inter­es­se des Weiß­storch­schut­zes soll­te des­halb das Abbren­nen von Feu­er­wer­ken im Orts­kern von Ober­kon­ners­reuth wäh­rend der Brut­zeit von April bis August unter­las­sen wer­den. Soll­te auf ein Feu­er­werk nicht ver­zich­tet wer­den kön­nen, ist ein aus­rei­chen­der Abstand zu den Stor­chen­hor­sten ein­zu­hal­ten. Je nach Lage des Hor­stes und der Höhe und Inten­si­tät des Feu­er­werks soll­te der Abstand min­de­stens einen Kilo­me­ter betragen.

Ver­stö­ße, die zu einer erheb­li­chen Stö­rung von Weiß­stör­chen wäh­rend der Brut­zeit füh­ren, kön­nen im Sin­ne des Bun­des­na­tur­schutz­ge­set­zes mit einer Geld­bu­ße geahn­det wer­den. Unab­hän­gig von die­ser natur­schutz­recht­li­chen Rege­lung sind Feu­er­wer­ke außer­halb der Jah­res­wen­de ohne­hin beim Gewer­be­auf­sichts­amt anzu­zei­gen bezie­hungs­wei­se bedür­fen der Geneh­mi­gung durch das Ord­nungs­amt der Stadt Bayreuth.