Leser­brief: „Poli­zei macht sich lächerlich“

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Sehr geehr­te Damen und Herren!

Parken auf dem Radweg

Par­ken auf dem Radweg

Laut poli­zei­li­cher Pres­se­mel­dung (FT vom 1. Mai) „muss­ten wäh­rend des Kon­troll­zeit­raums nur 15 Auto­fah­rer bean­stan­det wer­den, die ihr Fahr­zeug ver­bots­wid­rig auf einem Rad­weg abstell­ten, und dies, obwohl die ein­ge­setz­ten Beam­ten hier­auf beson­de­res Augen­merk legten“.

Wofür die Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Stadt, ver­stärkt durch aus­wär­ti­ge Bereit­schafts­kräf­te, einen gan­zen Monat benö­tig­te, dürf­te einem ein­zel­nen Spa­zier­gän­ger an jedem belie­bi­gen Werk­tag inner­halb einer hal­ben Stun­de pro­blem­los gelin­gen. Ich emp­feh­le nach­drück­lich, die ein­schlä­gi­gen, durch Licht­bil­der unter­mau­er­ten Bei­trä­ge in der Bam­ber­ger Online­zei­tung (http://​www​.bam​ber​ger​-online​zei​tung​.de/​t​a​g​/​f​a​h​r​r​ad/) aus dem April durchzusehen.

Bei­lie­gen­de Pho­to­gra­phien, alle von der­sel­ben Stel­le, habe ich inner­halb von weni­ger als 10 Minu­ten auf­ge­nom­men. Die Situa­ti­on hier ent­spricht dem regel­mä­ßig wie­der­keh­ren­den Normalzustand.

Wei­ter­hin „wur­den 77 Rad­fah­rer wegen der Miss­ach­tung des Rot­lich­tes zur Anzei­ge gebracht“. Kaum ein Tag ver­geht, ohne dass ich min­de­stens einen auto­fah­ren­den Rot­licht­sün­der beob­ach­te. Gele­gent­lich han­delt es sich um erkenn­bar nicht im Son­der­ein­satz befind­li­che Dienst­fahr­zeu­ge der Poli­zei. Was die gesam­te Poli­zei bei geziel­ten ganz­tä­gi­gen Ein­sät­zen inner­halb von rund vier Wochen im Rad­ver­kehr fest­stellt, fällt allein mir beim Auto­ver­kehr inner­halb von zwei bis drei Mona­ten auf – nur wäh­rend mei­ner all­täg­lich mit dem Fahr­rad oder zu Fuß zurück­ge­leg­ten Wege.

„Posi­tiv war das Ver­hal­ten der Auto­fah­rer“? Die Poli­zei macht sich mit ihrer bei­na­he zwang­haf­ten Anti-Rad­fah­rer-Hal­tung lächer­lich. Oder soll­ten sämt­li­che ein­ge­setz­ten Beam­ten einen Seh­test benötigen?

Mit freund­li­chen Grüßen
Wolf­gang Bönig
Mar­tin-Ott-Stra­ße 8