Kli­ma­wo­che des Land­krei­ses Forch­heim: „Freie Wahl des Schorn­stein­fe­gers – Was bringt mir das?“

Vor­trag in Forchheim

Die neu­en Rege­lun­gen im Kamin­keh­rer­we­sen brin­gen für die Immo­bi­li­en­be­sit­zer neue Frei­hei­ten, aber auch Pflich­ten mit sich. Zur Infor­ma­ti­on der Bür­ger fand im Rah­men der vom Büro Ener­gie und Kli­ma orga­ni­sier­ten Kli­ma­wo­che des Land­krei­ses Forch­heim im Kul­tur­raum St. Gere­on ein Vor­trag zu die­sem The­ma statt. Dabei refe­rier­te der Ober­mei­ster der Kamin­keh­re­rin­nung Ober­fran­ken, Herr Herbst, über die neu­en Mög­lich­kei­ten, aber auch bestehen­den Pflich­ten, die dabei zu beach­ten sind.

So kön­nen Haus­ei­gen­tü­mer bei­spiels­wei­se einen Schorn­stein­fe­ger ihrer Wahl mit den Kehr­lei­stun­gen beauf­tra­gen, müs­sen dann aber dar­auf ach­ten, dass sie die im Feu­er­stät­ten­be­scheid fest­ge­leg­ten Kehr­in­ter­val­le ein­hal­ten und die ent­spre­chen­den For­mu­la­re und Pro­to­kol­le frist­ge­recht dem wei­ter­hin zustän­di­gen Bezirks­kamin­keh­rer­mei­ster zum Ein­trag ins Kehr­buch zukom­men lassen.

Ergän­zend dazu teil­te Herr Schnei­der vom Fach­be­reich „Öffent­li­che Sicher­heit und Ord­nung“ des Land­rats­am­tes Forch­heim mit, dass bei Nicht­be­ach­tung die Betrof­fe­nen u. U. mit Sank­tio­nen sei­tens der Über­wa­chungs­be­hör­de rech­nen müs­sen; dies kön­ne ein Buß­geld­ver­fah­ren oder eine teu­re Ersatz­vor­nah­me (unter Zwang) sein.

Jeder Haus­ei­gen­tü­mer soll­te zudem beden­ken, dass er sich die­sen (Verwaltungs-)Aufwand spa­ren kann, wenn er wei­ter­hin sei­nen bis­he­ri­gen Kamin­keh­rer kom­men lässt. Im Übri­gen ist es eher unwahr­schein­lich, dass ein ande­rer Kamin­keh­rer, der nur wegen ver­ein­zel­ten Beauf­tra­gun­gen kommt, die Lei­stung gün­sti­ger anbie­ten kann.

Aller­dings besteht nicht nur für den Immo­bi­li­en­be­sit­zer die Wahl­frei­heit des Schorn­stein­fe­gers; umge­kehrt könn­te ein Schorn­stein­fe­ger auch bestimm­te Kehr­lei­stun­gen ableh­nen (z. B. bei Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten oder bei säu­mi­gen Gebührenzahlern).

Im Ver­lauf des Vor­trags kam Herr Herbst noch auf die wei­te­ren Auf­ga­ben zu spre­chen. So blei­ben die hoheit­li­chen Tätig­kei­ten, wie die Über­prü­fun­gen der Heiz­an­la­gen in gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Zeit­ab­stän­den und die Feu­er­stät­ten­schau den Bezirks­kamin­keh­rern vor­be­hal­ten. Die Über­wa­chung immis­si­ons­schutz­recht­li­cher Vor­ga­ben (Abgas­ver­lu­ste, Fein­staub­re­ge­lun­gen, usw.) obliegt eben­falls den Schorn­stein­fe­gern. Zukünf­tig wer­den auch mit Scheit­holz bestück­te Kamin­öfen, Holz­hei­zun­gen und Pel­lets­an­la­gen, etc. unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen geprüft und kontrolliert.

Bei der anschlie­ßen­den Dis­kus­si­ons­run­de wur­de die Viel­zahl der Zuhö­rer­fra­gen von Herrn Herbst und Herrn Schnei­der kom­pe­tent beantwortet.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den Schorn­stein­fe­ger­re­ge­lun­gen, ent­spre­chen­de For­mu­l­ar­bei­spie­le, die Liste der in den jewei­li­gen Kehr­be­zir­ken zustän­di­gen Bezirks­kamin­keh­rer­mei­ster und vie­les mehr fin­den Sie im Inter­net unter www​.land​kreis​-forch​heim​.de.