Eli­sa­beth Schar­fen­berg: „Stif­tung Organ­trans­plan­ta­ti­on: Staat­li­che Auf­sicht sieht anders aus“

Zur heu­ti­gen Ankün­di­gung der Deut­schen Stif­tung Organ­spen­de, ihre Sat­zung zu ändern, erklä­ren Eli­sa­beth Schar­fen­berg MdB und Harald Ter­pe MdB, Mit­glie­der im Aus­schuss für Gesundheit:

Eine wirk­li­che staat­li­che Rechts­auf­sicht wie bei ande­ren Gre­mi­en im Gesund­heits­we­sen soll es nach dem Wil­len von Dani­el Bahr und der Deut­schen Stif­tung Organ­trans­plan­ta­ti­on (DSO) auch künf­tig nicht geben. Das ist ange­sichts der Pro­ble­me in der Ver­gan­gen­heit ein Skandal.

Die Ankün­di­gun­gen der DSO sind rei­ne Kos­me­tik. Von öffent­lich-recht­li­chen Struk­tu­ren kann kei­ne Rede sein. Auch bis­lang saßen schon zwei Beam­te von Bund und Län­dern im DSO-Stif­tungs­rat – ohne dass sie die Skan­da­le um die DSO ver­hin­dern konn­ten. Dass Mini­ste­ri­al­be­am­ten Stimm­recht gewährt wird, ändert nichts, denn sie kön­nen von den ande­ren Mit­glie­dern mühe­los über­stimmt wer­den. Nie­mand wür­de auf die Idee kom­men, ein Gre­mi­um mit vier Mini­ste­ri­al­be­am­ten und acht Bank­vor­stän­den zu bil­den und das dann als wirk­sa­me Ban­ken­auf­sicht zu bezeich­nen. Doch genau dies geschieht nun mit der Organ­spen­de in der DSO.