Über 1.100 Unter­schrif­ten für Bür­ger­be­geh­ren in Neun­kir­chen am Brand

Gemein­de­mit­tel für Kom­mu­ne und nicht für Staats­stra­ße ver­wen­den, mit die­sem Anlie­gen haben sich über 1.100 Bür­ger der Markt­ge­mein­de Neun­kir­chen an den Gemein­de­rat gewandt.

Die Markt­ge­mein­de plant bis zu 110.000 € in die Erstel­lung von Gut­ach­ten für die Pla­nungs­un­ter­la­gen der Ver­le­gung der Staats­stra­ße west­lich von Neun­kir­chen zu inve­stie­ren. Eine Geld­aus­ga­be für die eigent­lich der Frei­staat als Bau­last­trä­ger zustän­dig ist. Bei einem, von der Markt­ge­mein­de auf die­se Wei­se beschleu­nig­ten Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren ändert sich jedoch nichts an der Bau­last­trä­ger­schaft des Frei­staa­tes. Des­sen zur Ver­fü­gung ste­hen­des Finanz­vo­lu­men für den Bau ist wei­ter­hin an die Rei­hung des Aus­bau­pla­nes der Staats­stra­ßen gebun­den. Daher ist eine Durch­füh­rung des frei­staat­li­chen Bau­vor­ha­bens frü­he­stens am Ende der lau­fen­den Deka­de mög­lich. In die­sem Fall wer­den die inve­stier­ten Pla­nungs­ko­sten der Gemein­de nicht ersetzt oder geför­dert. Falls die West­um­fah­rung aus finan­zi­el­len, natur­schutz­recht­li­chen oder ande­ren Grün­den nicht gebaut wer­den kann, ist das Geld nutz­los ausgegeben.

Nur die Ent­schei­dung der Kom­mu­ne in Son­der­bau­last zu gehen, wür­de eine Beschleu­ni­gung der Rea­li­sie­rung bewir­ken. Dann wür­de der Markt Bau­last­trä­ger wer­den, d.h. den Bau in Auf­trag geben, den er dann finan­zi­ell geför­dert bekä­me. Mög­li­che För­der­hö­he durch den Frei­staat sind max. 80%, aber auch 60% sind üblich. Über die Quo­te wür­de bei Bau­be­ginn ent­schie­den wer­den. Der Markt müss­te sich dann mit min­de­stens 1,5 – 2 Mio € beteiligen.

Anstel­le von Inve­sti­tio­nen in die Ver­le­gung einer Staats­stra­ße, deren Pla­nung und Bau Auf­ga­be des Frei­staa­tes ist und deren tat­säch­li­che Beschleu­ni­gung oder mög­li­che Rea­li­sie­rung nicht gesi­chert ist, sehen die Unter­zeich­ner des Bür­ger­be­geh­rens dring­li­che­re Auf­ga­ben des Mark­tes bzgl. des Gemein­de­bud­gets. Die Gel­der soll­ten für die eigent­li­chen Auf­ga­ben des Mark­tes ver­wen­det wer­den. Mög­li­che Inve­stio­nen wären hier z. B: Ver­kehrs­si­cher­heit der Schul­we­ge – auch in den umlie­gen­den Orts­tei­len, Unter­stüt­zung der Anlie­ger bei der Sanie­rung der Fried­hofstra­ße, Umset­zung des Hoch­was­ser­schutz­kon­zepts, zukunfts­ori­en­tier­te Ver­kehrs­kon­zep­te mit Bus und Bahn. Auch Jugend­ar­beit und Hort­plät­ze, För­de­rung der Senio­ren­be­geg­nung, För­de­rung von Vor­ha­ben der umlie­gen­den Orts­tei­le hal­ten die Unter­zeich­ner für sinnvoller.

Daher han­delt sich nicht um ein Bür­ger­be­geh­ren zur West­um­fah­rung, wie bereits in ver­schie­de­nen Ver­öf­fent­li­chun­gen miß­ver­ständ­lich dar­ge­stellt. Die Umfah­rung wird vom Frei­staat ange­strebt, und er hat kund getan, die Ver­wirk­li­chung ohne­hin vor­an zu trei­ben. Die Sper­rung der Fried­hofstra­ße für LKW über 7.5 t übt hier bereits einen hohen Druck auf den Frei­staat aus und ent­la­stet die Anwoh­ner bereits jetzt.

Die Unter­zeich­ner des Begeh­rens möch­ten die Gel­der der Markt­ge­mein­de jedoch für die Bedürf­nis­se und Auf­ga­ben der Kom­mu­ne im Ort und sei­nen Orts­tei­len aus­ge­ge­ben wis­sen und nicht für frei­staat­li­che Auf­ga­ben, die die­ser bald­mög­lichst selbst erle­di­gen will.