Trans­port­zu­las­sun­gen für Tier­trans­por­teu­re lau­fen aus

Wegen einer recht­li­chen Neu­re­ge­lung beim Tier­trans­port durch die EG-Ver­ord­nung 1/2005 wur­den in den Jah­ren 2007 und 2008 zahl­rei­che Zulas­sun­gen für den Trans­port von Wir­bel­tie­ren aus­ge­stellt. Da die­se Zulas­sun­gen nur für eine Gül­tig­keits­dau­er von 5 Jah­ren befri­stet aus­ge­stellt wer­den dür­fen, lau­fen der­zeit zahl­rei­che Zulas­sun­gen aus und müs­sen erneu­ert wer­den. Zulas­sungs­pflich­tig sind alle, die Wir­bel­tie­re im Zusam­men­hang mit einer wirt­schaft­li­chen Tätig­keit über eine Strecke von mehr als 65 Kilo­me­tern beför­dern wol­len. Ins­be­son­de­re trifft das also Vieh­händ­ler, Vieh­trans­por­teu­re und eini­ge Landwirte.

Das Land­rats­amt Forch­heim emp­fiehlt daher allen, die bis­lang eine Zulas­sung als Vieh­trans­por­teur haben, zu prü­fen, ob sie noch gül­tig ist. Antrags­for­mu­la­re für die Ver­län­ge­rung und wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt es beim Vete­ri­när­amt des Land­rats­am­tes Forchheim.