Stadt Bay­reuth sucht drin­gend Kan­di­da­ten für das Amt eines Jugendschöffen

Mel­de­frist bis zum 20. April ver­län­gert – Form­blät­ter gibt’s bei den Bür­ger­dien­sten und im Internet

Die Stadt Bay­reuth sucht drin­gend geeig­ne­te Kan­di­da­ten, die sich bereit erklä­ren, das Ehren­amt eines Haupt- und Hilfs­schöf­fen für die Jugend­kam­mern und das Jugend­schöf­fen­ge­richt beim Land- und Amts­ge­richt Bay­reuth zu über­neh­men. Bis Anfang Juni muss die Stadt der Justiz min­de­stens 51 geeig­ne­te Per­so­nen mel­den, bis­lang sind aber bei wei­tem nicht so vie­le Bewer­bun­gen ein­ge­gan­gen. Das Stadt­ju­gend­amt hat daher die Mel­de­frist ver­län­gert. Inter­es­sen­ten kön­nen sich noch bis zum 20. April melden.

Wer das Amt eines Jugend­schöf­fen über­neh­men möch­te, muss unter ande­rem deut­scher Staats­an­ge­hö­ri­ger sein und über aus­rei­chen­de Kennt­nis­se der deut­schen Spra­che ver­fü­gen. Bewer­ben kön­nen sich die Geburts­jahr­gän­ge 1944 bis 1988. Inter­es­sen­ten müs­sen ihren Haupt­wohn­sitz in der Stadt Bay­reuth haben und über die kör­per­li­che Eig­nung ver­fü­gen, auch län­ge­ren Sit­zun­gen ohne Beein­träch­ti­gung fol­gen zu kön­nen. Sie soll­ten außer­dem über erzie­he­ri­sche Befä­hi­gung und Erfah­rung verfügen.

Die Über­nah­me die­ses ver­ant­wor­tungs­vol­len Ehren­am­tes ver­langt in hohem Maße Unpar­tei­lich­keit, Selb­stän­dig­keit und Rei­fe des Urteils, aber auch gei­sti­ge Beweg­lich­keit. Für die Schöf­fen­tä­tig­keit wird Ver­dienst­aus­fall und Auf­wands­ent­schä­di­gung gewährt. Eine Ver­gü­tung erfolgt nicht.

Wer sich für die­se Tätig­keit zur Ver­fü­gung zu stel­len möch­te, wird gebe­ten, dies bis spä­te­stens 20. April dem Stadt­ju­gend­amt Bay­reuth, Rat­haus II, Dr.-Franz-Straße 6, schrift­lich mit den dafür vor­ge­se­he­nen Form­blät­tern, die bei den Bür­ger­dien­sten in bei­den Rat­häu­sern aus­lie­gen oder im Inter­net auf www​.bay​reuth​.de her­un­ter­ge­la­den wer­den kön­nen, mit­zu­tei­len. Die voll­stän­di­ge Anga­be aller gefor­der­ten Daten ist dabei unerlässlich.