MdL Edu­ard Nöth: Fra­gen zum „Bil­dungs­pa­ket – Land­kreis Forchheim“

Wie der Forch­hei­mer CSU-Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Edu­ard Nöth mit­teilt, ist seit dem 28.3.2011 das Bil­dungs- und Teil­ha­be­pa­ket der Bun­des­re­gie­rung in Kraft. Danach haben Kin­der von Eltern, die Arbeits­lo­sen­geld II oder Sozi­al­geld, Sozi­al­hil­fe, den Kin­der­zu­schlag oder Wohn­geld bezie­hen, grund­sätz­lich einen Rechts­an­spruch auf fol­gen­de Leistungen:

  1. Mehr­auf­wen­dun­gen für Mit­tag­essen in Kita, Schu­le und Hort: Einen Zuschuss für das gemein­sa­me Mit­tag­essen gibt es dann, wenn Auf­wen­dun­gen für ein gemein­schaft­li­ches Mit­tag­essen in Schu­le, Hort oder Kita ent­ste­hen. Der ver­blei­ben­de Eigen­an­teil der Eltern liegt bei einem Euro pro Tag und Essen.
  2. Lern­för­de­rung: Bedürf­ti­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler kön­nen Lern­för­de­rung in Anspruch neh­men, wenn nur dadurch das wesent­li­che Lern­ziel erreicht wer­den kann. Vor­aus­set­zung ist ins­be­son­de­re, dass die Schu­le den Bedarf bestä­tigt und kei­ne ver­gleich­ba­ren schu­li­schen Ange­bo­te bestehen.
  3. Kul­tur, Sport, Mit­ma­chen: Bedürf­ti­ge Kin­der sol­len in der Frei­zeit nicht aus­ge­schlos­sen sein, son­dern bei Sport, Spiel und Kul­tur mit­ma­chen. Des­we­gen wird zum Bei­spiel der Bei­trag für den Sport­ver­ein oder für die Musik­schu­le in Höhe von monat­lich bis zu 10 Euro übernommen.
  4. Schul­be­darf und Aus­flü­ge: Damit bedürf­ti­ge Kin­der mit den nöti­gen Lern­ma­te­ria­li­en aus­ge­stat­tet sind, wird den Fami­li­en in die­sen Fäl­len zwei­mal im Schul­jahr ein Zuschuss gezahlt: zu Beginn des Schul­jah­res 70 Euro und jeweils im Febru­ar dar­auf 30 Euro – ins­ge­samt 100 Euro. Zudem kommt jetzt auch die Kosten­über­nah­me ein­tä­gi­ger Aus­flü­ge in Schu­len und Kitas in Betracht. Mehr­tä­gi­ge Klas­sen­fahr­ten wer­den wie bis­her erstattet.
  5. Schü­ler­be­för­de­rung: Ins­be­son­de­re wer eine wei­ter­füh­ren­de Schu­le besucht, hat oft einen wei­ten Schul­weg. Sind die Beför­de­rungs­ko­sten erfor­der­lich, kön­nen sie nicht aus dem eige­nen Bud­get bestrit­ten wer­den und wer­den sie nicht ander­wei­tig abge­deckt, wer­den die­se Aus­ga­ben erstattet.

Das Abrech­nungs­ver­fah­ren soll­te, wie MdL Edu­ard Nöth betont, nach dem Wil­len des Gesetz­ge­bers so unkom­pli­ziert wie mög­lich gehal­ten wer­den. Die Krei­se und kreis­frei­en Städ­te über­neh­men dem­nach die Kosten; sie kön­nen z. B. einen Gut­schein für die Lei­stungs­be­rech­tig­ten aus­stel­len oder das Geld, zum Bei­spiel den Mit­glieds­bei­trag von Kin­dern für den Sport­ver­ein, direkt an die Anbie­ter über­wei­sen. Die kon­kre­te Umset­zung des Bil­dungs- und Teil­ha­be­pa­kets kann nach dem Gesetz im Detail in den Krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten unter­schied­lich sein.

Nach Recher­chen des Baye­ri­schen Rund­funks erhiel­ten, so Nöth, die baye­ri­schen Kom­mu­nen hier­für im letz­ten Jahr rd. 50 Mio. Euro, die jedoch zum Groß­teil nicht abge­ru­fen wur­den. Die­se Tat­sa­che ver­an­lass­te den CSU-Abge­ord­ne­ten Edu­ard Nöth sich an den Land­rat zu wen­den und um Auf­klä­rung über die Situa­ti­on im Land­kreis Forch­heim zu bitten.

In einem Fra­gen­ka­ta­log erkun­digt sich Edu­ard Nöth danach, wie vie­le Mit­tel dem Land­kreis Forch­heim seit Inkraft­set­zung die­ses Geset­zes in den Jah­ren 2011, 2012 und 2013 zur Ver­fü­gung stan­den bzw. ste­hen? Wie wur­de die­ses Gesetz im Land­kreis bis­her umge­setzt? Wie vie­le Mit­tel wur­den von den Antrags­be­rech­tig­ten abge­ru­fen? Trifft es auch im LKR Forch­heim zu, dass rd. die Hälf­te der zuge­wie­se­nen Mit­tel nicht abge­ru­fen wur­de? Inter­es­sant ist für den Abge­ord­ne­ten auch die Beant­wor­tung der Fra­ge, ob es tat­säch­lich büro­kra­ti­sche Hür­den sind, die die Emp­fangs­be­rech­tig­ten davon abhal­ten oder ob ande­re Grün­de vor­lie­gen? Für Edu­ard Nöth wäre es zudem wich­tig, wenn die­ser gesam­te The­men­kom­plex im zustän­di­gen Fach­aus­schuss des Kreis­ta­ges erläu­tert und dis­ku­tiert wür­de. Er bat des­halb den Land­rat nicht zuletzt im Sin­ne der Bil­dungs- und Teil­ha­be­ge­rech­tig­keit bedürf­ti­ger Kin­der die­ses The­ma auf die Tages­ord­nung zu setzen.