Bay­reu­ther Stadt­rat votiert für sofor­ti­ge Wie­der­be­set­zung einer Stel­le im Stadtjugendamt

Stel­le im Bereich der Kin­der­ta­ges­pfle­ge wird von der übli­chen sechs­mo­na­ti­gen Wie­der­be­set­zungs­sper­re ausgenommen

Für die Stadt­ver­wal­tung Bay­reuth gilt bereits seit gerau­mer Zeit grund­sätz­lich eine sechs­mo­na­ti­ge Wie­der­be­set­zungs­sper­re für frei wer­den­de Stel­len. Nur in begrün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len kann hier­von abge­wi­chen wer­den. Der Stadt­rat hat nun in sei­ner jüng­sten Sit­zung grü­nes Licht für eine sol­che Aus­nah­me gege­ben. Dabei han­delt es sich um eine Halb­tags­stel­le des Stadt­ju­gend­am­tes im Bereich der Kin­der­ta­ges­pfle­ge, deren Auf­ga­ben­spek­trum vor allem die Betreu­ung, Bera­tung und Unter­stüt­zung von Tages­müt­tern sowie die Mit­wir­kung bei ent­spre­chen­den Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­men für Tages­müt­ter umfasst. Die bis­he­ri­ge Stel­len­in­ha­be­rin schei­det zum 30. Juni aus. Die Stel­le soll nun umge­hend wie­der besetzt wer­den. Die Stadt trägt damit der gro­ßen Bedeu­tung qua­li­fi­zier­ter Tages­müt­ter für ein bedarfs­ge­rech­tes Betreu­ungs­an­ge­bot in Bay­reuth Rech­nung. Mit der sofor­ti­gen Wie­der­be­set­zung wird auch die Fort­füh­rung der erfolg­rei­chen Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­men für Tages­müt­ter in Stadt und Land­kreis sichergestellt.