SPD Ober­fran­ken: Was­ser­ver­sor­gung muss in öffent­li­cher Hand bleiben

Der SPD-Bezirks­ver­band Ober­fran­ken spricht sich ent­schie­den gegen die von der EU-Kom­mis­si­on geplan­te Kon­zes­si­ons­richt­li­nie aus. „Die bewähr­ten bür­ger­na­hen Struk­tu­ren der Was­ser­ver­sor­gung durch die Stadt­wer­ke und kom­mu­na­len Zweck­ver­bän­de dür­fen durch eine EU-Rege­lung nicht zer­stört wer­den“, so die Bezirks­vor­sit­zen­de und Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Anet­te Kram­me. Was­ser sei ein lebens­not­wen­di­ges Gut; eine qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge und bezahl­ba­re Was­ser­ver­sor­gung müs­se daher Ziel guter Poli­tik blei­ben. Öffent­li­che Trä­ger der Was­ser­ver­sor­gung müss­ten aus dem Anwen­dungs­be­reich der Richt­li­nie her­aus­ge­nom­men wer­den. „Es gibt kei­nen Grund, gute und bezahl­ba­re öffent­li­che Was­ser­ver­sor­gung dem Wett­be­werb zu unterwerfen.“

Hin­zu kom­me, dass auch ande­re Berei­che der öffent­li­chen Daseins­vor­sor­ge, die nicht wie die Strom- und Gas­ver­sor­gung aus­drück­lich libe­ra­li­siert wor­den sind, von der Kon­zes­si­ons­richt­li­nie betrof­fen wären. „Dazu gehört z.B. der gesam­te Bereich der Gesund­heits­wirt­schaft, so dass Ver­trä­ge zwi­schen Kom­mu­nen und Gesund­heits­dien­sten bzw. Krankenhäusern/​Altenheimen in Zukunft von den neu­en Richt­li­ni­en im Prin­zip eben­falls erfasst wür­den. Dies birgt völ­lig unüber­seh­ba­re Pro­ble­me, die bis­her nicht aus­rei­chend ana­ly­siert wor­den sind“, gibt Kram­me zu bedenken.

Die SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on hat bereits die Bun­des­re­gie­rung mit einem Antrag (Drucks. 17/12519) auf­ge­for­dert, sich dafür ein­zu­set­zen, dass die Richt­li­nie auf EU-Ebe­ne nicht in Kraft tritt. „Pikant ist, dass noch im Dezem­ber der CDU-Bun­des­par­tei­tag die Ableh­nung der EU-Richt­li­nie beschlos­sen hat­te, die Regie­rung jedoch in Brüs­sel nichts dage­gen unter­nom­men hat. Auf euro­päi­scher Ebe­ne scheint Frau Mer­kel wohl ande­res Was­ser zu trin­ken, so die ober­frän­ki­sche SPD-Bezirksvorsitzende.