Mela­nie Huml: „Wich­ti­ger Schritt für bes­se­re Bil­dungs­chan­cen: das Bildungsfinanzierungsgesetz“

Symbolbild Bildung

Als wich­ti­gen Schritt für bes­se­re Bil­dungs­chan­cen lobt Staats­se­kre­tä­rin Mela­nie Huml (CSU, Bam­berg) das Bil­dungs­fi­nan­zie­rungs­ge­setz, über das heu­te in 1. Lesung der Baye­ri­sche Land­tag berät. Neben der Abschaf­fung der Stu­di­en­bei­trä­ge sieht der Gesetz­ent­wurf eine Qua­li­täts­of­fen­si­ve für die früh­kind­li­che Bil­dung und die Unter­stüt­zung der beruf­li­chen Bil­dung vor. „Wir möch­ten bei­spiels­wei­se die Mei­ster­aus­bil­dung finan­zi­ell unter­stüt­zen, die Bedin­gun­gen der Alten­pfle­ge­aus­bil­dung ver­bes­sern und die Sprach­för­de­rung im Kin­der­gar­ten vor­an­brin­gen“, betont Huml. Der Inve­sti­ti­ons­rah­men liegt bei ins­ge­samt 421 Mil­lio­nen Euro.

Bil­dungs­fi­nan­zie­rungs­ge­setz stärkt den Pflegeberuf

„Beson­ders freue ich mich über den soge­nann­ten Pfle­ge­bo­nus, der Teil des Bil­dungs­fi­nan­zie­rungs­ge­set­zes ist und ab Sep­tem­ber ein­ge­führt wer­den soll“, sag­te Huml am Ran­de der Ple­nums­sit­zung im Baye­ri­schen Land­tag. Der Pfle­ge­bo­nus ermög­licht es den pri­va­ten Berufs­fach­schu­len für Alten­pfle­ge und Alten­pfle­ge­hil­fe kom­plett auf die Erhe­bung von Schul­geld zu verzichten.
„Gera­de der Pfle­ge­be­ruf ist ange­sichts der demo­gra­phi­schen Ent­wick­lung für die gesam­te Gesell­schaft sehr wich­tig, des­halb habe ich mich in den ver­gan­ge­nen Jah­ren mit Nach­druck für eine ange­mes­se­ne Aus­stat­tung der pri­va­ten Alten­pfle­ge­schu­len ein­ge­setzt“, so Huml. „Nun schaf­fen wir mit dem Bil­dungs­fi­nan­zie­rungs­ge­setz eine wei­te­re enor­me Ver­bes­se­rung für die Aus­bil­dung im Bereich der Alten­pfle­ge und Altenpflegehilfe.“

Der „Pfle­ge­bo­nus“ ist als Anreiz­mo­dell kon­zi­piert. Pri­va­te Berufs­fach­schu­len für Alten­pfle­ge und Alten­pfle­ge­hil­fe, die auf die Erhe­bung von Schuld­geld ver­zich­ten, erhal­ten einen deut­lich höhe­ren frei­wil­li­gen staat­li­chen Zuschuss (Schul­geld­aus­gleich) als bis­her. Zusätz­lich zu den im Dop­pel­haus­halt 2013/2014 bereits hier­für geneh­mig­ten zwölf Mil­lio­nen Euro pro Jahr, wer­den 2013 für den frei­wil­li­gen Schul­geld­aus­gleich 1,6 Mil­lio­nen Euro zusätz­lich zur Ver­fü­gung gestellt. Im kom­men­den Jahr sind es neben der Sum­me von zwölf Mil­lio­nen Euro wei­te­re 4,5 Mil­lio­nen Euro für den Schul­geld­aus­gleich. Eine Arbeits­grup­pe aus Ver­tre­tern der Staats­re­gie­rung und der Trä­ger der pri­va­ten Berufs­fach­schu­len soll über die Art und Wei­se der Ver­tei­lung der Trans­fer­lei­stun­gen beraten.

Bil­dungs­fi­nan­zie­rungs­ge­setz sichert Fachkräfte

Im Rah­men des Pakets zur beruf­li­chen Bil­dung wird ab Sep­tem­ber 2013 neben dem „Pfle­ge­bo­nus“ auch ein „Mei­ster­bo­nus“ ein­ge­führt. Erfolg­rei­che Absol­ven­ten der beruf­li­chen Wei­ter­bil­dung zum Mei­ster oder zu einem gleich­ge­stell­ten Abschluss sol­len eine Prä­mie von 1.000 Euro erhal­ten. „Mit dem Mei­ster­bo­nus wol­len wir erfolg­rei­che Bil­dungs­kar­rie­ren beloh­nen und die Wei­ter­bil­dungs­teil­neh­mer finan­zi­ell ent­la­sten“, so Huml.

Lob kommt auch von Ober­fran­kens IHK-Prä­si­dent Heri­bert Trunk: „Der Mei­ster­bo­nus setzt einen wich­ti­gen Impuls für die beruf­li­che Wei­ter­bil­dung und trägt damit zur Fach­kräf­te­si­che­rung bei.“ Die kon­kre­ten För­der­be­din­gun­gen und ‑moda­li­tä­ten sol­len gemein­sam mit den Indu­strie- und Han­dels­kam­mern sowie der Hand­werks­kam­mern fest­ge­legt werden.

„Bei der För­de­rung der Mei­ster­aus­bil­dung und damit der Gleich­stel­lung von beruf­li­cher und aka­de­mi­scher Aus­bil­dung sind wir in Bay­ern bun­des­weit Vor­rei­ter“, betont Huml. „Neben der För­de­rung für beruf­li­che Wei­ter­bil­dungs­ein­rich­tun­gen im Hand­werk und bei den IHKs, dem Mei­sterb­afög sowie dem Mei­ster­preis der Staats­re­gie­rung erhält nun ab Sep­tem­ber 2013 jeder erfolg­rei­che Absol­vent der beruf­li­chen Wei­ter­bil­dung zum Mei­ster oder einem gleich­ge­stell­ten Abschluss einen Bonus in Höhe von 1.000 Euro. Kein ande­res Bun­des­land unter­stützt die Mei­ster­aus­bil­dung in solch einem Umfang.“ Für die jähr­li­chen Kosten des „Mei­ster­bo­nus“ wird eine Sum­me von 29 Mil­lio­nen Euro bereitgestellt.