Bay­reuth: Bebau­ungs­plan ‚Bereich zwi­schen Carl-Bur­ger‑, Erlan­ger und Austra­ße‘ liegt aus

Beim Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth liegt von Mon­tag, 25. März, bis ein­schließ­lich 25. April der Ent­wurf für den Bebau­ungs­plan „Bereich zwi­schen Carl-Bur­ger‑, Erlan­ger und Austra­ße“ öffent­lich aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, Zim­mer 908, wäh­rend der all­ge­mei­nen Par­tei­ver­kehrs­zei­ten (Mon­tag, Diens­tag, Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr, Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen wer­den. Mit­ar­bei­ter des Pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te und Erläu­te­run­gen zur Ver­fü­gung. Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist kön­nen Stel­lung­nah­men zur Pla­nung schrift­lich und münd­lich zu Pro­to­koll gege­ben werden.

Der Anlass für das Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren „Bereich zwi­schen Carl-Bur­ger-Stra­ße, Erlan­ger Stra­ße und Austra­ße“ ist ein geplan­tes Bau­vor­ha­ben auf dem Anwe­sen Erlan­ger Stra­ße 38 im Bereich an der Mistel. Die­ser Teil­be­reich wird der­zeit als Park­platz an inter­es­sier­te Dau­er­par­ker ver­mie­tet. Geplant ist eine vier­ge­schos­si­ge Wohn­an­la­ge bestehend aus zwei Gebäu­de­kom­ple­xen ent­lang der Mistel. Die Erschlie­ßung der ober­ir­di­schen Stell­plät­ze ist über die Erlan­ger Stra­ße geplant. Das Bau­vor­ha­ben sieht zudem eine für etwa 50 Stell­plät­ze kon­zi­pier­te Tief­ga­ra­ge vor, die über die Austra­ße erschlos­sen wer­den soll. Für die Erschlie­ßung des Anwe­sens Erlan­ger Stra­ße 38 setzt der rechts­ver­bind­li­che Bau­plan eine Tief­ga­ra­gen­ein- bzw. aus­fahrt im Bereich der Erlan­ger Stra­ße fest. Von der Austra­ße ist dies nicht vorgesehen.

Im Rah­men die­ses Ände­rungs­ver­fah­rens ist zu prü­fen und abzu­wä­gen, ob eine Erschlie­ßung der Neu­be­bau­ung von der Austra­ße aus ver­tret­bar ist. Es wird in jedem Fall eine für alle Betei­lig­ten ver­tret­ba­re Erschlie­ßung des Gesamt­are­als mit gerech­ter Auf­tei­lung der Anzahl von Fahr­zeug­be­we­gun­gen von und zu den ober- und unter­ir­di­schen Stell­plät­zen angestrebt.