Frän­ki­scher Spar­gel jetzt euro­pa­weit geschützt

Die Bezeich­nung „Frän­ki­scher Spar­gel“ ist ab sofort eine EU-weit geschütz­te Her­kunfts­an­ga­be. Wie Land­wirt­schafts­mi­ni­ster Hel­mut Brun­ner in Mün­chen mit­teil­te, hat die EU-Kom­mis­si­on den Spar­gel aus Fran­ken nach einem acht­jäh­ri­gen Aner­ken­nungs­ver­fah­ren als 26. baye­ri­sche Spe­zia­li­tät in das euro­päi­sche Her­kunfts­re­gi­ster auf­ge­nom­men. „Das beweist den exzel­len­ten Ruf des frän­ki­schen Spar­gels, aber auch die außer­or­dent­li­che Viel­falt an Spe­zia­li­tä­ten in Bay­ern“, sag­te Brun­ner. Künf­tig darf nur noch Spar­gel aus den ins­ge­samt 670 Hekt­ar gro­ßen Anbau­ge­bie­ten in den drei frän­ki­schen Regie­rungs­be­zir­ken unter der Bezeich­nung „Frän­ki­scher Spar­gel“ ver­mark­tet wer­den. In Fran­ken lie­gen rund 41 Pro­zent der gesam­ten baye­ri­schen Spar­gel­an­bau­flä­chen. Nach dem Schro­ben­hau­se­ner und dem Abens­ber­ger Spar­gel ist der Frän­ki­sche bereits die drit­te baye­ri­sche Spar­gel­er­zeu­ger­re­gi­on, die als Her­kunfts­an­ga­be euro­pa­weit unter Schutz gestellt wurde.

Zu den nun­mehr 26 geschütz­ten Spe­zia­li­tä­ten aus Bay­ern zäh­len neben dem Spar­gel auch die viel­fach welt­weit bekann­ten Schman­kerl aus Bay­ern wie „All­gäu­er Berg­kä­se“, „Baye­ri­sches Bier“, „Spal­ter Hop­fen“ und „Frän­ki­scher Karp­fen“. Sie alle ver­fü­gen laut Brun­ner über einen her­vor­ra­gen­den Ruf und eine lan­ge Tra­di­ti­on und sind eng mit der jewei­li­gen Her­kunfts­re­gi­on ver­bun­den. „Mit dem Schutz wird die Ein­zig­ar­tig­keit unse­rer Pro­duk­te noch stär­ker her­vor­ge­ho­ben“, so der Mini­ster. Er ermög­li­che ein noch geziel­te­res Mar­ke­ting und damit eine Ver­bes­se­rung der Wertschöpfung.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu über 200 regio­nal­ty­pi­schen Spe­zia­li­tä­ten und zum EU-Her­kunfts­schutz sind auch im Inter­net unter der Adres­se www​.spe​zia​li​tae​ten​land​-bay​ern​.de zu finden.