Sozia­ler Woh­nungs­bau für gefie­der­te Freun­de: Jetzt Nist­kä­sten aufhängen

Es wird höch­ste Zeit, Nist­kä­sten für Vögel auf­zu­hän­gen – Der LBV gibt Exper­ten-Tipps, was dabei unbe­dingt zu beach­ten ist

„Paar sucht zur Fami­li­en­grün­dung Woh­nung in guter, nicht zu son­ni­ger Lage mit Blick nach Süd­ost.“ Nach dem über­stan­de­nen Win­ter ste­hen vie­le Vögel nun vor der näch­sten Her­aus­for­de­rung – der Nist­platz­su­che. Des­halb ruft der Lan­des­bund für Vogel­schutz in Bay­ern (LBV) jetzt dazu auf, schnell noch Nist­kä­sten anzu­brin­gen. Damit es auch zur erfolg­rei­chen Brut kommt, gilt es bei der Ein­rich­tung eini­ges zu beachten.

Beim Stand­ort ist vor allem auf die Sicher­heit gegen­über Mar­dern und Kat­zen zu ach­ten. Hier­zu kann der Nist­ka­sten an einem Ast oder an einer Haus­wand ange­bracht wer­den. An Baum­stäm­men emp­fiehlt es sich, eine Man­schet­te anzu­brin­gen, die das Erklet­tern des Bau­mes durch Nest­räu­ber wie Kat­zen und Mar­der verhindert.

Je nach Vogel­art soll­ten Nist­hil­fen für Sing­vö­gel in Gär­ten und umzäun­ten Grün­flä­chen min­de­stens in Augen­hö­he (1,80 m) ange­bracht wer­den. Anson­sten wer­den sie in 3 Metern Höhe befe­stigt. Der Kasten soll­te nicht lan­ge der direk­ten Son­nen­ein­strah­lung aus­ge­setzt sein, idea­ler­wei­se wird das Flug­loch nach Süd­osten aus­ge­rich­tet. Außer­dem soll­ten Wind und Regen nicht in die Flug­öff­nung ein­drin­gen können.

An Bäu­men befe­stigt man die Nist­hil­fen am besten mit einem Alu­mi­ni­um­na­gel. Die­ser scha­det dem Baum nicht. Der Nist­ka­sten kann mit einem Draht auf­ge­hängt wer­den oder über eine Holz­lei­ste fest am Baum ver­na­gelt wer­den. Außer­dem ist es mög­lich, den Kasten mit einer Draht­schlau­fe an einem dicken Ast auf­zu­hän­gen. Vögel mögen es aller­dings nicht, wenn der Nist­ka­sten frei im Wind schaukelt.

Fast alle Nist­ka­sten­ty­pen kann man selbst bau­en oder auch im Fach­han­del kau­fen. Auf der Inter­net­sei­te www​.lbv​.de/​N​i​s​t​k​a​s​ten stellt der LBV zahl­rei­che Bau­an­lei­tun­gen zur Ver­fü­gung, die für ver­schie­de­ne Vögel geeig­net sind.

Nist­kä­sten aus den Vor­jah­ren kön­nen selbst­ver­ständ­lich wie­der benutzt wer­den. Aller­dings soll­ten dafür die Über­re­ste der alten Nester ent­fernt wer­den, wofür ein­fa­ches Aus­keh­ren reicht und kei­ne Che­mi­ka­li­en ver­wen­den wer­den dür­fen. Vor­sicht: Es könn­te sein, dass sich Vögel im Nist­ka­sten aus­ru­hen, also vor­her sicher­stel­len, dass sich kein Tier dar­in befin­det. Soll­ten Unter­mie­ter wie Sie­ben­schlä­fer das Nest nut­zen, las­sen Sie die­se im Nest und rei­ni­gen Sie den Nist­ka­sten später.